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Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung

Wasserstoffspeicherung mit Windturbinen, Erzeugung erneuerbarer Wasserstoffenergie - Von vanitjan (Envato)

Die europäische Kommission hat im Juni 2023 zwei delegierte Rechtsakte für das Erzeugen von grünem Wasserstoff veröffentlicht. Der erste Rechtsakt legt fest, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) angesehen werden können. Der zweite Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBOs. 

Beide Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff und sollen sicherstellen, dass alle RFNBOs aus erneuerbarem Strom hergestellt werden und Investoren Rechtssicherheit bieten.

Durch den Beschluss vom 13. Dezember vom Bundeskabinett zur Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (37. BImSchV) sind diese EU-Vorgaben für den Bezug von erneuerbarem Strom und für die Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen von RFNBOs zum Einsatz im Verkehrssektor nun auch ins deutsche Recht umgesetzt worden. Die novellierte 37. BImSchV bedarf der Zustimmung des Bundestags, bevor sie in Kraft treten kann.

 

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