Neue Grünstrom-Reglung ab 2024: „Nutzen statt Abregeln“
Die "Nutzen statt Abregeln"-Regelung, die ab dem 1. Oktober 2024 in Kraft tritt, ermöglicht es Netzbetreibern, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen, der sonst bei Netzüberlastung reduziert würde, an Betreiber von schnell reagierenden Verbrauchsanlagen zu versteigern. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, anstatt die Erzeugung erneuerbarer Energien zu drosseln, spezielle Anlagen diesen Überschussstrom nutzen zu lassen, um Verschwendung zu vermeiden.
Ein Vorteil von zuschaltbaren Lasten, wie Power-to-Heat-Anlagen oder Elektrolyseuren, besteht darin, dass sie Strom in Wärme oder Wasserstoff umwandeln können, was wiederum den Einsatz erneuerbarer Energien in anderen Sektoren begünstigt.
Erfahren Sie mehr zum Thema vom Bundesverband Erneuerbare Energien e.V.