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Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimaPro-Industrie)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzplan 2050 zu ambitionierten Zielen im Klimaschutz verpflichtet. Der Industrie kommt sowohl hinsichtlich der freigesetzten Treibhausgase als auch zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland eine besondere Rolle zu.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die deutsche Grundstoffindustrie zu befähigen, treibhausgasvermeidende Prozesse und Verfahrenskombinationen zu entwickeln und mittel- bis langfristig in die Praxis zu überführen. Wirtschaftsbranchen mit hohen Treibhausgasemissionen wie beispielsweise die Eisen- und Stahlherstellung, die Mineralverarbeitende Industrie, die Nichteisen-Metallindustrie sowie die Chemische Grundstoffindustrie stehen besonders im Fokus der Förderrichtlinie.

Es sollen neue Ansätze aus der industriellen anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit einem erheblichen Innovationspotenzial erforscht werden sowie das langfristige Implementierungspotenzial neuer Technologien hinsichtlich Einsatzfähigkeit in der Industrie und unter Berücksichtigung notwendiger infrastruktureller Investitionsmaßnahmen und Wirtschaftlichkeitsaspekten abgeschätzt werden. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sollen Projekte mit starker Wirtschaftsbeteiligung, idealerweise unter industrieller Federführung, gefördert werden. Für jedes Projekt sollen begleitende Lebenszyklusanalysen erfolgen, die eine Betrachtung der Treibhausgasemissionen der Prozesse sowie des ­damit assoziierten Energieaufwands und der damit einhergehenden Wirtschaftlichkeit erlauben. 

Forschungsbedarfe im Wasserstoffbereich bieten die Wirtschaftsbranchen Eisen- und Stahlherstellung, Chemische Industrie und die Nichteisen-Metallindustrie . 

Fördergegenstände:

  • Verbundprojekte zur FuE von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen
  • Industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe aufweisen, risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

Eine europäische oder internationale Zusammenarbeit wird begrüßt, sofern ein Mehrwert für Deutschland zu erwarten ist und der überwiegende Teil der Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt wird.

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
  • Hochschulen 
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Vereine, Verbände und Stiftungen

Förderhöhe, Förderquote

Für die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden.

Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
keine Terminlichen Vorgaben
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

DLR Projektträger
Umwelt und Nachhaltigkeit, Globaler Wandel, Klima- und Umweltschutz
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

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