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Strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe für maritime Anwendungen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im Straßenverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen. In den letzten Jahren wurde die Forschung und Entwicklung zur Erzeugung von fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie von grünem Wasserstoff und darauf aufbauenden Kraftstoffen (Power-to-Liquid (PtL)/Power-to-Gas (PtG)) bzw. Energieträgern (flüssige organische Wasserstoffträger (LOHC)) deutlich vorangetrieben.

Das Ziel dieses Förderaufrufs besteht nun darin, die diversen Erzeugungspfade regenerativer Schiffskraftstoffe weiterzuentwickeln. Dazu gilt es diese in Abhängigkeit der jeweiligen technologischen Reife (TRL) mindestens in relevanter Einsatzumgebung für maritime Anwendungen zu erproben (TRL 5) und wo bereits möglich, diese auf einen Pilot- oder Demonstrationsmaßstab für das relevante Einsatzumfeld (TRL 6), bis hin zum maritimen Realeinsatz (TRL 7), zu überführen.

Fördergegenstände: 

  • Einzel- und Verbundvorhaben, in denen Konzepte und Verfahren für Prozessketten zur nachhaltigen erneuerbaren Schiffskraftstofferzeugung weiterentwickelt werden.
  • Die Entwicklung von Technologien und Prozessen zur Herstellung und Konditionierung von fortschrittlichen Biokraftstoffen (u.a. Bio-LNG, Bio-Methanol), grünem Wasserstoff, PtL- und PtG-Kraftstoffen (u.a. e-Methanol, e-Ammoniak, SNG), sowie LOHC für maritime Anwendungen.
  • Hybride Verfahren basierend auf grünem Wasserstoff und biogenen Anteilen.
  • Sämtliche Kraftstoff-Erzeugungsstufen in der Konzept- und Verfahrensentwicklung.
  • Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Kraftstofferzeugung entlang der gesamten Erzeugungswertschöpfungskette.

Listung der Antragsberechtigten

  • Universitäten 
  • Hochschulen 
  • außeruniversitäre Forschungsinstitutionen 
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Kommunale Unternehmen 

Förderhöhe, Förderquote

25%-100% - Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Es gelten die Maximalbeiträge für Beihilfen nach Artikel 4 AGVO.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 30.04.2023Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

 VDI/VDE Innovation + Technik GmbH 

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