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Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Bundesregierung begleitet den digitalen Wandel, die Energiewende und den Klimaschutz aktiv durch eine Reihe von Maßnahmen, die die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“. Mit der Richtlinie werden insbesondere produkt- und anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den folgenden Bereichen adressiert:

  • Automatisiertes Fahren (Straßen- und Schienenverkehr): umfasst die technologische Entwicklung von den bisher verfügbaren assistierenden und teilautomatisierten Systemen hin zu höheren Automatisierungsgraden in unterschiedlichen Anwendungsbereichen. 
  • Innovative Fahrzeuge: Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen mit einem technologie­offenen Ansatz zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs.
  • Systemtechnologien: Dies adressiert die gesamte Fahrzeugindustrie und umfasst die Themenschwerpunkte Wertschöpfung und digitale Transformation, Mobilität und Verkehr und Produktion und Logistik,  

Innerhalb des Programms werden nicht nur technologische Lösungsansätze für das Fahrzeug selbst, sondern auch solche für das Fahrzeug als Bestandteil eines vernetzten Systems (insbesondere mit den Kommunikations- und Energieversorgungssystemen) erarbeitet. Dies ist erforderlich, da die Vernetzung von Fahrzeugen nicht nur untereinander, sondern auch mit weiteren sie umgebenden Systemen stattfindet.

Für die Kerninnovation jedes Verbundvorhabens ist während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrades um mindestens eine Stufe anzustreben.

Das Förderverfahren ist bis zur Bewilligung zweistufig angelegt.

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderhöhe, Förderquote

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt für Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 mio. EUR mit einer Förderquote von 50%.

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt für Vorhaben zur industriellen Forschung bis zu 35 mio. EUR mit einer Förderquote von 50-80%.

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt für Vorhaben zur experimentellen Entwicklung bis zu 25 mio. EUR mit einer Förderquote von 25-80%. 

 

 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2027
Bewerbungsfristen
Es können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewerbungsfrist läuft bis 30. Juni 2027
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Projektträger Bodengebundene Versuchstechnologien
Am Grauen Stein 33
51105 Köln

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