Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Seit dem Jahr 2024 besteht das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen aufgrund der aktuellen EU-beihilferechtlichen Entwicklung aus drei Förderrichtlinien und zwar der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße“, der „Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ und der „Richtlinie zur Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen“. Zum 1. Januar 2027 sollen die drei Förderrichtlinien wieder in eine zusammengeführt werden.
In dem aktuellen Förderaufruf wird Folgendes gefördert:
- a) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz
befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen
(Nr. 2.1 der Förderrichtlinie – „emissionsfreie Fahrzeuge“) - b) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz
befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid oder
Zweistoffmotoren (Nr. 2.2 der Förderrichtlinie – „sauberes Fahrgastschiff“) - c) die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz
befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren
Antriebssystemen (Nr. 2.3 der Förderrichtlinie – „sauberes Güterschiff“) - d) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch
energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen
(Nr. 2.4 der Förderrichtlinie)
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen
Förderhöhe, Förderquote
Je nach Fördergegenstand max. 70 - 100%
Art der Förderung
Zuschuss
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Tel.: +49 228 7090-0
E- Mail-Adresse (dez-s13@wsv.bund.de) zu erreichen.
