Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Im Rahmen dieser Initiative fördert das KfW die Investition in nachhaltige und Klimafreundliche Mobilität.
Alle Maßnahmen müssen konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der Investition beachten und gemäß der EU-Taxanomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umgesetzt werden.
Fördergegenstände:
- Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
- Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung
- Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr
- Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
Listung der Antragsberechtigten
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mindestens 50 % kommunalem Gesellchafterhintergrund
- Gemeinnützige Organisationen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
Förderhöhe, Förderquote
Standardvariante: Bis zu 50 mio. Euro Kredit pro Vorhaben. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Der Zinssatz wird für die ersten 5 beziehungsweise 10 Jahre festgeschrieben.
Individualvariante: Ab 25 mio. Euro Kredit pro Vorhaben zu individuellen Konditionen. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre.
bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
Art der Förderung
Darlehen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)