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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Im Rahmen dieser Initiative fördert das KfW die Investition in nachhaltige und Klimafreundliche Mobilität.

Alle Maßnahmen müssen konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der Investition beachten und gemäß der EU-Taxanomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umgesetzt werden. 

Fördergegenstände: 

  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
  • Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung 
  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr 
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
  • Unternehmen mit mindestens 50 % kommunalem Gesellchafterhintergrund
  • Gemeinnützige Organisationen 
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund

Förderhöhe, Förderquote

Standardvariante: Bis zu 50 mio. Euro Kredit pro Vorhaben. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Der Zins­satz wird für die ersten 5 beziehungs­weise 10 Jahre fest­geschrieben. 

Individualvariante: Ab 25 mio. Euro Kredit pro Vorhaben zu individuellen Konditionen. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. 

bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten

 

Art der Förderung

Darlehen

Laufzeit des Programms
Keine zeitlichen Angaben
Bewerbungsfristen
Die Beantragung eines Kredits kann jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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