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InvestEU

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Der InvestEU-Fonds fasst 13 zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente sowie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu einem Instrument zusammen.

Der Fonds „InvestEU“ zielt auf wirtschaftlich tragfähige Projekte in Bereichen mit Marktversagen oder Investitionslücken ab. Durch die Instrumente des Fonds „InvestEU“ sollen eine größere Bandbreite an Vorhaben und Begünstigten Zugang zu Mitteln aus der Wirtschaft erhalten und nur Projekte unterstützt werden, die ohne Hilfe aus dem Fonds „InvestEU“ gar keine Finanzierung oder keine geeigneten Konditionen erhalten würden. In bestimmten Bereichen nimmt das Programm auch risikoreichere Projekte ins Visier.

InvestEU unterstützt strategische Investitionen, darunter wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Endempfängern, deren Arbeit für die EU insbesondere im Hinblick auf die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft und den digitalen Wandel, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der strategischen Wertschöpfungsketten von strategischer Bedeutung ist.

Für die Auswahl der Projekte ist der Investitionsausschuss zuständig. Er stützt sich dabei auf die Einhaltung der in der InvestEU-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit sowie die Investitionsleitlinien, wobei insbesondere der Aspekt der Zusätzlichkeit im Mittelpunkt steht.

InvestEU-Projekte müssen:

  • ein Marktversagen oder Investitionslücken beheben und wirtschaftlich tragfähig sein,
  • die Unterstützung der EU benötigen, um in Gang zu kommen,
  • einen Multiplikatoreffekt erzielen und, wo möglich, private Investoren mobilisieren,
    zum Erreichen der politischen Ziele der EU beitragen.
  • Die Kriterien für die Förderfähigkeit sind in der InvestEU-Verordnung und in den Investitionsleitlinien festgelegt.

Listung der Antragsberechtigten

Der InvestEU-Fonds unterstützt Endbegünstigte, die nach international anerkannten Standards als wirtschaftlich lebensfähig gelten.

Die förderfähigen Endbegünstigten können natürliche oder juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland sein, einschließlich

  • Privatrechtliche juristische Personen wie Zweckgesellschaften oder Projektgesellschaften, Großunternehmen, Midcap-Unternehmen, einschließlich kleiner Midcap-Unternehmen, und KMU
  • Öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen nach Art des öffentlichen Sektors
  • Gemischte Einrichtungen, wie z. B. öffentlich-private Partnerschaften und private Unternehmen mit einem öffentlichen Zweck
  • Einrichtungen ohne Gewinnstreben

Förderhöhe, Förderquote

Der InvestEU-Fonds zielt darauf ab, öffentliche und private Investitionen in Höhe von mehr als   EUR 372 Milliarden mittels einer EU-Haushaltsgarantie in Höhe von EUR 26,2 Milliarden zu mobilisieren, die die Investitionen von Durchführungspartnern wie der Europäischen Investitionsbank (EIB)-Gruppe und anderen Finanzinstituten absichert

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
2021-2027
Bewerbungsfristen
Keine terminlichen Fristen
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Europäische Komission 

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