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Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe - AFIF

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (AFIF) besteht darin, den Aufbau einer Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen zu unterstützen und so zur Dekarbonisierung des Verkehrs entlang des TEN-V-Netzes beizutragen.

Diese zweite Phase des AFIF (2024–2025) wird die in der neuen Verordnung für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) festgelegten Ziele in Bezug auf öffentlich zugängliche Elektroladestationen und Wasserstofftankstellen entlang der wichtigsten Verkehrskorridore und -knotenpunkte der Europäischen Union unterstützen sowie die in der ReFuelEU-Luftfahrtverordnung und der FuelEU-Seeschifffahrtsverordnung festgelegten Ziele.

Die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für das Verkehrsprogramm - Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Facility - AFIF) veröffentlicht.

Das CEF-Verkehrsprogramm ist das wichtigste EU-Finanzierungsinstrument für die Entwicklung leistungsstarker, nachhaltiger und miteinander verbundener transeuropäischer Verkehrsnetze.

Fördergegenstände: 

  • Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, Maritimen- sowie Luftbereich. 
  • Megawatt Ladestationen für den Schwerlastverkehr.
  • Strom und Wasserstoff Versorgung an Flughäfen. 
  • Stromversorgung sowie Bunkeranlagen für Ammoniak und Methanol in Häfen.

Listung der Antragsberechtigten

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften)
  • in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.: in einem der Mitgliedstaaten ansässig sein, die Anspruch auf eine Förderung durch den "Cohesion Fund18" haben.

Begünstigte und verbundene Unternehmen müssen sich vor der Einreichung eines Projektantrags im Teilnehmerregister registrieren lassen. 

Förderhöhe, Förderquote

Im Rahmen dieser Aufforderung stehen 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
2024-2025
Bewerbungsfristen
Projektanträge können jeweils bis zum 24.09.24, 11.06.25 und bis zum 17.12.25 eingereicht werden. Bewerbungsfrist läuft bis 24. September 2024
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Unit G 32
Invalidenstrasse 44
D – 10115 Berlin 

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