Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in SH
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Die Förderung orientiert sich an den Zielsetzungen der schleswig-holsteinischen, der norddeutschen und der nationalen Wasserstoffstrategie. Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allein Teilen Schleswig-Holsteins.
Fördergegenstände:
- Investitionen für den Aufbau einer öffentlichen Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für Straßenfahrzeuge. (Die beihilfefähigen Kosten sind die Kosten für den Bau, die Installation, die Modernisierung oder die Erweiterung der Tankinfrastruktur)
Das standortspezifische Marktpotenzial ist durch belastbare Nachfrage- und Absatzprojektionen zu belegen.
Listung der Antragsberechtigten
Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie Ausszahlung ihren Sitz, ihre Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Förderhöhe, Förderquote
Die Zuwendung für die geltend gemachten zuwendungsfähigen Aufwendungen beträgt maximal 20 Prozent. Bei mittleren Unternehmen kann die Beihilfeintensität um 20 Prozentpunkte, bei kleinen Unternehmen um 30 Prozentpunkte erhöht werden.
Die Zuwendungssumme soll mindestens 100.000 Euro, jedoch maximal 2,4 Mio. Euro betragen.
Art der Förderung
Zuschuss
WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel