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Delegierter Rechtsakt: Neue Reglung für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff 

Europäische Kommission veröffentlicht neue Vorschriften für das Erzeugen von erneuerbarem Wasserstoff

Um die Produktion von erneuerbaren Energien zu steigern, hat die europäische Kommission am 20. Juni 2023 Vorschriften für das Erzeugen von erneuerbarem Wasserstoff veröffentlicht. Erneuerbarer Wasserstoff darf demnach ausschließlich aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, sogenannten „Renewable fuels of non-biological origin“ (kurz: RFNBO) hergestellt werden. Wasserstoff soll zudem als regionales Gut betrachtet und nur da erzeugt werden, wo er benötigt wird. Als weiteren Schritt hat die europäische Kommission eine Methode zur Berechnung der Lebenzyklus-Treibhausgasemissionen RFNBO festgelegt. Dabei werden die Emissionen von der Stromaufnahme aus dem Netz, der Verarbeitung und den Transport zum Endverbraucher berücksichtigt. 

Wie die Einhaltung dieser Vorschriften von den Erzeugern nachgewiesen werden können, wurde von der Kommission ebenfalls skizziert. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für inländische als auch für internationale Hersteller, die erneuerbaren Wasserstoff in die EU ausführen. 

Mit dem Plan der europäischen Kommission, dem REPowerEU, der im Mai 2022 ins Leben gerufen wurde, möchte die EU zukünftig Energie sparen, saubere Energie erzeugen und die Versorgung breiter aufstellen. Bis 2030 sollen dafür zehn Millionen Tonnen RFNBO produziert werden. Dafür werden nach Schätzungen der Kommission rund 500 Terrawattstunden erneuerbarer Elektrizität benötigt. Während der anfängliche Strombedarf für die Wasserstoffproduktion vernachlässigbar sein wird, wird er bis 2030 mit dem Massenausbau von Elektrolyseuren in großem Maßstab steigen. 

Landeskoordinierungsstelle fördert Wasserstoffvorhaben 

Für die Umsetzung von Wasserstoffprojekten während des Markthochlaufs in einem sich ständig ändernden Umfeld ist Regulatorik und in diesem Falle die rechtskräftige Definition für grünen Wasserstoff besonders wichtig für die Planungssicherheit und die Risikominimierung. Die Landeskoordinierungsstelle Wasserstoffwirtschaft, Teil der WTSH (der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) unterstützt Unternehmen bei der initialen Projektberatung sowie bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten. Ihr Ziel: Den Transfer von Wissen und Kompetenz im Bereich Wasserstoffwirtschaft fördern und den Markthochlauf nach außen sichtbar machen. 

Interessierte Unternehmen, die hierzu mehr Informationen suchen oder initiale Unterstützung bei Projektideen benötigen, können sich bei der WTSH kostenlos informieren.

Lesen Sie den Beitrag der europäischen Kommission hier.

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