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Schneller, einfacher, digitaler: Bundesregierung beschließt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Hydrogen renewable energy production - hydrogen gas for clean electricity solar and windturbine facility. 3d rendering.
Bundesregierung beschließt Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wasserstoffhochlauf sollen zukünftig schneller umgesetzt werden. Dies hat das Bundeskabinett am 29.05.2024 mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen soll ein schnellerer Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und den Import von grünem Wasserstoff ermöglicht werden. Insbesondere Elektrolyseure sollen noch schneller als bisher gebaut werden können.

Schlankere Verfahren bringen mehr Tempo
Im Detail beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert das neue Gesetz die Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren von Wasserstoffprojekten. Hierzu beinhaltet das Gesetz unter anderem Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht. Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, digitale Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, beschleunigte Vergabeverfahren sowie die Verringerung des behördlichen Prüfaufwandes bei dem Bau und der Modernisierung von Elektrolyseuren und dem Ausbau von Wasserstoffleitungen sollen eingeführt werden. 

Infrastrukturaufbau des H2-Kernnetzes und der Bau von Elektrolyseuren liegen im überragenden öffentlichen Interesse
Die Förderung des Hochlaufes der Wasserstoffwirtschaft liegt nach dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz im überragenden öffentlichen Interesse – ein Ansatz, der sich bei der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bewährt hat. Dem neuen Gesetz folgend, dient der Aufbau der H2-Wirtschaft auch der öffentlichen Sicherheit, denn der Energiebedarf im Sinne einer Krisenvorsorge wird schneller diversifiziert. Davon profitieren unter anderem Elektrolyseure, die Wasserstoff mittels Stroms aus erneuerbaren Energien herstellen. 

Trinkwasserversorgung und Naturschutz haben Vorrang
Zum Schutz von Trinkwasser und Wasserhaushalt verfolgt das Gesetz bei dem erheblichen Wasserverbrauch durch Elektrolyseure einen differenzierten Ansatz: Nur in Fällen, in denen bei dem Bau von Elektrolyseuren keine Wasserknappheit zu befürchten ist, gilt das überragende öffentliche Interesse zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Wenn das Wasser knapp ist, hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang. Das Gleiche gilt für Klimaschutz-relevante Gebiete wie Auen, Moore und geschützte Feuchtgebiete. 

Umweltgenehmigung für Elektrolyseure wird vereinfacht
Die Erzeugung von Wasserstoff ist ein anspruchsvoller chemischer Prozess. Deshalb ist für den Bau und den Betrieb einer Wasserstoffanlage auch eine anspruchsvolle Umweltgenehmigung erforderlich. Um die Genehmigung von Elektrolyseuren zukünftig zu erleichtern, soll der Bau dieser Anlagen durch eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz- Verordnung (BImSchV) vereinfacht werden. Für kleine Elektrolyseure bis 5 MW soll das Genehmigungsverfahren nach BImSchV gänzlich entfallen.

Beratung im Bundesrat und Bundestag
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz kommt nun in den Bundesrat und Bundestag und soll noch bis Ende 2024 in Kraft treten. Es ist Teil eines Pakets der Bundesregierung, mit dem sie Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte schneller umsetzbar machen will und ergänzt die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS). Im Einklang mit der NWS soll die Kapazität von Elektrolyseuren in Deutschland bis 2030 auf mindestens 10 GW ausgebaut werden. Die Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens ist dabei von zentraler Bedeutung. 

Weitere Informationen zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz gibt es hier.

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