Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Referentenentwurf öffnet Tür für blauen und weißen Wasserstoff
Deutschland will den Aufbau seiner Wasserstoffinfrastruktur beschleunigen. Mit dem Referentenentwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Grundlage dafür geschaffen. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen und so den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft abzusichern.
Der Entwurf bricht mit der bisherigen engen Definition von Wasserstoff. Statt ausschließlich von „grün“ oder „erneuerbar“ zu sprechen, nutzt er den Begriff „klimaneutral produziert“. Dadurch können künftig auch Projekte mit blauem Wasserstoff aus Erdgas und CO₂-Abscheidung sowie mit weißem Wasserstoff aus natürlichen Vorkommen von beschleunigten Verfahren profitieren.
Die geplanten Regeln umfassen die gesamte Wertschöpfungskette. Sie reichen von Elektrolyseanlagen über Importterminals für Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak oder Methanol bis zu Speichern, Leitungen und strombasierten Kraftstoffen. Alle diese Vorhaben gelten als im überragenden öffentlichen Interesse, solange sie nicht die öffentliche Wasserversorgung gefährden.
Neben dieser inhaltlichen Weitung bringt der Entwurf zahlreiche Verfahrensänderungen. Vorgesehen sind verbindliche behördliche Fristen, eine stärkere Digitalisierung der Verfahren und Vereinfachungen im Vergabe- und Planungsrecht. Dafür werden zentrale Gesetze angepasst, darunter das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Raumordnungsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz.
Die Verbändeanhörung endete am 28. Juli 2025. Das Ministerium wertet die Stellungnahmen nun aus. Nächster Schritt ist die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und anschließend das parlamentarische Verfahren. Ziel ist es, das Gesetz noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen, damit erste Projekte ab 2026 von den beschleunigten Verfahren profitieren können.
Bundesregierung beschließt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz - H2-news.de
"Wichtige Erleichterungen" im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
