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ONTRAS veröffentlicht zweites Marktinformationspaket: Startschuss für H2-Kapazitätsreservierungen

Die ONTRAS Gastransport GmbH hat gemeinsam mit den weiteren Fernleitungsnetzbetreibern am 5. März 2026 das zweite Marktinformationspaket zum Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt. Damit steht der operative Rahmen für den ersten koordinierten Kapazitätsreservierungsprozess in Deutschland fest. Marktteilnehmer können ab dem 19. März 2026 verbindliche Transportkapazitäten für den Zeitraum 2026 bis 2030 anfragen.

Nach der Abstimmung des einheitlichen Mustervertrags zu Beginn des Jahres folgt nun die technische und prozedurale Umsetzung. Das vorliegende Marktinformationspaket  konkretisiert die Bedingungen, unter denen Unternehmen Einspeise- und Ausspeisekapazitäten im künftigen Wasserstoff-Kernnetz reservieren können. Ziel ist es, Investitionssicherheit für Erzeuger, Speicherbetreiber und industrielle Abnehmer zu schaffen.

Fokus: Kapazitätsreservierung 2026–2030

Im Zentrum des Pakets steht die Vermarktung der initialen Kapazitäten innerhalb der ersten Angebotszonen.

  • Zeitraum: Die Reservierungen beziehen sich zunächst auf die Kernnetzinfrastruktur der Jahre 2026 bis 2030.
  • Prozessstart: Der koordinierte Prozess beginnt am 19. März 2026.
  • Reservierungsvertrag: Grundlage ist der bereits veröffentlichte standardisierte Mustervertrag, der nun durch die spezifischen Daten der Angebotszonen ergänzt wird.

Technische Parameter und Angebotszonen

Für das Netz der ONTRAS werden spezifische Kapazitäten in den Fokuszonen ausgewiesen:

Quelle: https://www.ontras.com/sites/default/files/DE-Marktinformationspaket-04-03-2.pdf

Technische Spezifikation

Max. Einspeisedruck

Min. Ausspeisedruck

Reservierungszeitraum

Anrechenbarkeit


Wert/Detail

25 barg (beispielhaft für Teilnetze)

> 18 barg

Bis zu sieben Jahre

Reservierungsentgelte können zu 100 % auf spätere Buchungen angerechnet werden

Wichtiger Hinweis zur Druckregelung: Während für bestimmte Teilnetze (wie den Bereich Hamburg/Moorburg) Drücke von ca. 25 barg (Einspeisung) und > 18 barg (Ausspeisung) vorgesehen sind, hängen die Werte im ONTRAS-Kernnetz in Mitteldeutschland individuell vom jeweiligen Cluster ab. Marktteilnehmer müssen die spezifischen Datenblätter ihrer Angebotszone im Paket prüfen.

Das Reservierungsentgelt

Um einen effizienten Netzausbau zu gewährleisten, wird ein Reservierungsentgelt erhoben, das bei späterer Nutzung verrechnet werden kann. Hierbei gilt eine wichtige Frist für die Wirtschaftlichkeitsplanung:

  • Anrechenbarkeit: Das Entgelt wird zu 100 % auf spätere Kapazitätsbuchungen angerechnet.
  • Bedingung: Die Verrechnung erfolgt nur, wenn zum Ende des Reservierungszeitraums mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität erfolgt.
  • Frist: Der tatsächliche Lieferbeginn muss innerhalb von vier Jahren nach Ende des Reservierungszeitraums liegen.

Nächste Schritte für Marktteilnehmer

Unternehmen, die Kapazitäten reservieren möchten, sollten das im Paket enthaltene Musterformular für Reservierungsanfragen nutzen.

  • Prüfung: Abgleich des eigenen Bedarfs mit den veröffentlichten Kapazitätshöhen der Angebotszonen.
  • Anfrage: Einreichung der Reservierungsanfrage ab dem 19. März über das zentrale Portal der Netzbetreiber bzw. direkt bei ONTRAS.
  • Vertragsschluss: Abschluss des Reservierungsvertrags auf Basis des abgestimmten Mustervertrags.
    Die Weiterentwicklung der Cluster und Kapazitäten für die Jahre nach 2030 wird von den Kernnetzbetreibern in den kommenden Zyklen des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas und Wasserstoff regelmäßig aktualisiert. 

 
Weiterführende Dokumente

DE-Marktinformationspaket-04-03-2.pdf (Detaillierte Kapazitätsübersichten und Prozessbeschreibungen)

Mustervertrag H2-Kapazitätsreservierung
Mustervertrag H2 Kapazitätsreservierung (Rechtlicher Rahmen)

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