Mustervertrag für Wasserstoff-Kapazitätsreservierungen vorgelegt
Die Industriepartner BDEW, VKU und GEODE wollen mit dem neuen Mustervertrag einen einheitlichen Vertragsrahmen für H₂-Kapazitätsreservierungen schaffen. Der Vertragsentwurf, verabschiedet im Dezember 2025, regelt verbindlich, wie Ein- und Ausspeisekapazitäten im deutschen Wasserstoff-Kernnetz vorreserviert werden. Er baut auf den Eckpunkten des bereits im Herbst vorgestellten Reservierungsprozesses auf und setzt damit den begonnenen Rahmen weiter um. Durch einheitliche Bedingungen können Netzbetreiber und Anlagenbetreiber gleichermaßen mit klaren Vorgaben rechnen.
Bedeutung für Marktteilnehmer
Für Marktakteure ist der Mustervertrag ein wichtiger Meilenstein.
Er schafft, insbesondere für Projektentwickler, Netzbetreiber und Industrieunternehmen, zusätzliche Planungs- und Investitionssicherheit. Schon zuvor hatten die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber betont, dass transparente Reservierungsregeln „frühzeitig Planungssicherheit für Marktteilnehmer“ schaffen. Der nun vorgelegte Mustervertrag setzt dies um, indem er einheitliche Reservierungsbestimmungen definiert. Er signalisiert Investoren und Projektträgern, dass für die erforderlichen Transportkapazitäten bald klare Rahmenbedingungen gelten. Gleichzeitig sendet die Vorlage ein starkes Signal für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes in Deutschland.
Zeitplan und Kontext
Der Vorstoß kommt zum richtigen Zeitpunkt: Ab Anfang 2026 sollen die ersten H₂-Kapazitätsreservierungsprozesse starten. Europäische Netzbetreiber haben solche User-Commitment-Verfahren angekündigt, in denen Kapazitäten verbindlich vorreserviert werden sollen. Deutschland will parallel dazu ähnliche Prozesse einführen.
Der Mustervertrag bildet die Grundlage, damit Marktteilnehmer bereits vor Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H₂) verbindliche Reservierungen abschließen können. Mit dem offiziellen Start der KoV H₂ I ab dem 1. Januar 2028 wird dieser Rahmen dann voll in die regulierten Prozesse integriert. Bis dahin können Netzbetreiber und Anwender mittels des Vertrags einheitliche Standards etablieren und so den Übergang in die spätere Kapazitätsbuchung vorbereiten.
Verbindlichkeit vs. Planungssicherheit
Der Mustervertrag ist ein Kompromiss zwischen möglichst hoher Verlässlichkeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Verhandlungsdelegation hat intensiv diskutiert, wie weit eine verbindliche Kapazitätszusage gehen kann. Dabei wurde klar: Ein absolut rechtsverbindlicher Anspruch auf die reservierte Kapazität zu einem festen Zeitpunkt lässt sich nach geltendem Energiewirtschaftsrecht (§§ 15b, 15c i.V.m. § 28q EnWG) derzeit nicht realisieren. Der Vertragsentwurf verzichtet daher auf eine solche Garantie. Gleichwohl hält der BDEW fest, dass der Mustervertrag, trotz dieser Einschränkung, das „größtmögliche Commitment“ aller Beteiligten darstellt. In der Praxis bedeutet das: Auch wenn ein rechtlicher Anspruch fehlt, bietet der Vertrag den Parteien so viel Verlässlichkeit wie möglich unter den aktuellen Rahmenbedingungen. Er legt fest, wie mit Ausfallrisiken, Kündigungen und Verzögerungen umzugehen ist, und bereitet damit den Weg für die Bestätigung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen im Netzentwicklungsplan.
Mustervertrag (DOCX): Mustervertrag zur Reservierung von Wasserstoff-Kapazitäten (BDEW)
Weiterführende Links:
Pressetext zur Einführung des Kapazitätsreservierungsprozesses
BDEW-Pressemitteilung zum Mustervertrag
BDEW-Standardverträge (Downloadseite H₂-Kapazitätsreservierungsvertrag).
