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Neues Verfahren für Klimaschutzverträge 2026 gestartet

Transformation in der Industrie: Das Vorbereitungsverfahren 2026 eröffnet Chancen für innovative Projekte.

Industrie muss bis 1. Dezember reagieren 

Berlin, 6. Oktober 2025 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das vorbereitende Verfahren für die Gebotsrunde 2026 der CO₂-Differenzverträge, auch bekannt als Klimaschutzverträge, offiziell eingeleitet. Das Verfahren bietet Unternehmen die Chance, sich frühzeitig einzubringen und somit die Förderregeln aktiv mitzugestalten.  

Was steckt hinter dem vorbereitenden Verfahren?

Im Rahmen des Vorverfahrens konsultiert die Bundesregierung die Industrie zu geplanten Rahmenbedingungen und Vergabekriterien. Gleichzeitig können neue Projekte angemeldet werden, um später am eigentlichen Gebotsverfahren teilnehmen zu dürfen. Ziel ist es, das Förderinstrument flexibler, mittelstands- und technologieoffener zu gestalten als in der ersten Runde der Klimaschutzverträge.  

Ein wichtiger Punkt: Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie zur CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU) sind nun grundsätzlich förderfähig. Dies ermöglicht es auch Projekten, die auf solche Verfahren setzen, eine Teilnahme am Förderprogramm. 

Wer kann mitmachen – und wie? 

Unternehmen, die am Vorverfahren teilnehmen wollen, müssen bis 1. Dezember 2025 ihre geplanten Vorhaben und die dazugehörigen Unterlagen einreichen. Wer dies versäumt, kann am Gebotsverfahren 2026 nicht teilnehmen.  
Teilnehmer aus dem Vorverfahren 2024 können sich mit einer einfachen Bestätigungserklärung erneut anmelden.  

Ein Konsultationsverfahren erlaubt es allen interessierten Unternehmen, Stellungnahmen zur Ausgestaltung der Förderbedingungen abzugeben. Diese Rückmeldungen fließen in die endgültige Förderrichtlinie für 2026 mit ein. 

Weitere Bausteine und Unterstützung 

  • Webinare: Um Unternehmen zu unterstützen, werden mehrere digitale Veranstaltungen angeboten. Themen sind unter anderem die Förderfähigkeit, Antragstellung, Referenzsysteme, sowie Anpassungen und Flexibilitäten. Alle Webinare werden aufgezeichnet und auf der offiziellen Website bereitgestellt. 
  • Werkzeug zur Abschätzung der Förderung: Ein Erklärtool wird bereitgestellt, das Unternehmen beispielhaft die mögliche Förderhöhe im Gebotsverfahren zeigt. Noch in Arbeit ist eine Version speziell für 2026.  

Warum das wichtig ist 

Das vorbereitende Verfahren bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich frühzeitig in die Klimaschutzverträge einzubringen und ihre Projekte für die kommende Runde vorzubereiten. Die Änderungen bei der Förderfähigkeit ermöglichen breitere technische Ansätze, die Teilnahme am Programm bleibt jedoch freiwillig. 

Weiterführende Links:  
https://www.klimaschutzvertraege.info/ 

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