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Handlungshilfe für Genehmigungsverfahren und zur Überwachung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser

Durch die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff aus Wasser können schädliche Einwirkungen für die Umwelt und Umgebung z.B. aufgrund von Lärmemissionen, Störfällen oder der Eigenschaften der verwendeten Stoffe sowie der Produkte Wasserstoff und Sauerstoff auftreten. Um diese Beeinträchtigungen zu minimieren, hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarschaft, von Beschäftigten und Dritten erlassen. Das Immissionsschutzrecht ist hier heranzuziehen.

Diese Handlungshilfe gibt einen kurzen Überblick, nach welchen Verfahren Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff genehmigt werden, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche Behörden am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Anlagensicherheit und Überwachung erläutert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Betreiberpflichten. Die Handlungshilfe richtet sich somit insbesondere an diejenigen, die eine Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff anstreben bzw. eine solche Anlage bereits betreiben.

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