Grünes Licht für das Wasserstoff-Kernnetz: EU-Kommission genehmigt drei Milliarden Euro für die H2-Fernleitungsinfrastruktur
Die Europäische Kommission unterstützt die deutschen Pläne für das Wasserstoff-Kernnetz mit einer Förderung über 3 Milliarden Euro. Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt: Die Maßnahme, die zum Ende des Juni 2024 beschlossen wurde, sei erforderlich und angemessen, um Investitionen in eine Wasserstoff-Fernleitungsinfrastruktur zu beschleunigen.
Gleichzeitig werden die Ziele der wichtigen politischen EU-Initiativen, wie der EU-Wasserstoffstrategie und des EU Maßnahmen Pakets „Fit für 55“unterstützt, nachdem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden sollen. Neben der Schaffung der notwendigen Verbindung zu anderen europäischen Mitgliedstaaten durch den Bau des Kernnetzes, profitieren auch die eigenen Bundesländer von der umfassenden Förderung im Rahmen des Aufbaus einer verbindenden Infrastruktur zwischen einer systemdienlichen und volkswirtschaftlich effizienten Verortung von Elektrolyseuren im Norden Deutschlands und eines schnellen, sicheren und kosteneffizienten Transports in die Verbraucherzentren in Mittel-und Süddeutschland.
Gute Nachricht für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes
Die milliardenschwere Förderung ist von entscheidender Bedeutung, denn sie ermöglicht die Errichtung einer Fernleitungsstruktur für Wasserstoff, ohne die die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff in Industrie und Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren werden kann. Die EU-Maßnahme stößt Investitionen in die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff an und soll die Entwicklung des europäischen und regionalen Wasserstoffmarktes beschleunigen.
Hintergrund der Finanzierung
Der Bau und der Betrieb des Wasserstoff-Kernnetzes werden von den privatwirtschaftlichen Wasserstoff-Fernleitungsnetzbetreibern finanziert, für deren Auswahl die Bundesnetzagentur zuständig ist. Die Förderung bzw. Beihilfe wird in Form einer staatlichen Garantie gewährt, durch welche die Fernleitungsnetzbetreiber günstigere Darlehen am Anfang der Hochlaufphase erhalten können. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu ihren eigenen Refinanzierungskosten gewährt, wodurch die Zinsen unter den Marktsätzen liegen. Die Darlehen sind bis 2055 zurückzuzahlen, wobei Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen angepasst werden an den erwarteten allmählichen Anstieg der Nachfrage nach Wasserstoff.
Das Wasserstoff-Kernnetz: Lebensadern der H2-Wirtschaft
Das Wasserstoff-Kernnetz soll Häfen, Industrie, Speicher und Kraftwerke verbinden. Es ist das Rückgrat des Fernleitungsnetzes für Wasserstoff in Deutschland und Teil der europäischen Wasserstoff-Grundstruktur, die mehrere EU-Mitgliedstaaten verbindet. Die erste große Leitung könnte schon 2025 in Betrieb genommen werden. Ein vollständiges Kernnetz soll 2037 fertig sein. Das Wasserstoff-Kernnetz soll zunächst rund 10.000 Kilometer lang sein. Dazu können circa 60 Prozent bestehende Erdgas-Rohrleitungen genutzt werden, der Rest des Leitungsnetzes muss neu gebaut werden.
Weitere Informationen rund um die EU-Förderung des Wasserstoff-Kernnetzes gibt es hier.