Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und Kernnetz-Finanzierung im Deutschen Bundestag beschlossen
Der Bundestag hat Mitte April 2024 eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Das neue Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die Netzentwicklungsplanung des Erdgas- und zukünftigen Wasserstoff-Transportnetzes. Notwendige Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes werden eingeführt, auf deren Grundlage ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann.
Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die turnusmäßige Weiterentwicklung und Optimierung des Wasserstoff-Transportnetzes. Dies soll Planungssicherheit für Investitionen in die Infrastruktur, aber auch für Abnehmer und Erzeuger von Wasserstoff schaffen und einen erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland ermöglichen.
Der Netzentwicklungsplan, der die Grundlage für den Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes in Deutschland bildet, soll sicherstellen, dass die Infrastruktur für die Produktion, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Wasserstoff optimal entwickelt werden kann. Er wird von der Bundesnetzagentur genehmigt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes sind die Weichen für den Aufbau des Wasserstoff-Transportnetzes gestellt. Es sendet ein starkes Signal an die Wirtschaft und die Investoren, dass Deutschland den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ernst nimmt und bereit ist, die notwendigen Schritte zu gehen, um dieses Ziel zu erreichen. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen die Investitionen in die grüne Wasserstofftechnologie und die Deutsche Energiewirtschaft insgesamt ankurbeln werden.