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Zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit den nach dieser Förderrichtlinie gewährten Zuwendungen soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate sowie der Aufbau von Importrouten nach Deutschland gefördert werden. Damit sollen der dringend erforderliche Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie entsprechender Herstelltechnologien effektiv unterstützt und ein Beitrag zur Importstrategie der Bundesregierung geleistet werden. 

Förderfähig sind der Aufbau von industriellen Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und dessen Derivate in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie begleitende wissenschaftliche Analysen und Studien. So unterstützt die Förderrichtlinie deutsche Unternehmen bei ihrem Beitrag zur Vorbereitung und zum Aufbau von verlässlichen und nachhaltigen Importstrukturen für erneuerbaren Wasserstoff.

Drei Förderziele sollen erreicht werden: 

  • der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovation,
  • die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Technologien zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
  • die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland. 

Modul 1 ist fokussiert auf die industrielle Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seiner Derivate.

Modul 2 ad­ressiert hierzu begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.

An einer Investitionskostenförderung interessierte Unternehmen haben bis zum 18. Dezember 2025 die Möglichkeit, ihre Projektskizzen einzureichen. Die entsprechenden Mittel stehen noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts 2026.

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen innerhalb der EU und CH, Zur Auszahlung eine NL oder Betriebsstätte in DE
  • In Modul 1 gilt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie geförderte Investitionsmaßnahmen von Unternehmen durch Forschungsarbeiten begleiten.
  • In Modul 2 gilt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie Forschungsvorhaben der Kategorie industrielle Forschung oder Grundlagenforschung nach Artikel 25 AGVO Absatz 1 und 2 Buchstabe a und b auch im Verbund mit Unternehmen umsetzen. 

Förderhöhe, Förderquote

Siehe Richtlinie

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2028
Bewerbungsfristen
18. Dezember 2025Bewerbungsfrist läuft bis 18. Dezember 2025
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich 
Ansprechpartner: Herr Dr. Jochen Seier 
E-Mail: ptj-modul1-h2int@fz-juelich.de 
Telefon: 02461/61 1999 

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