Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aktivitäten, wenn der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat, und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen.
Im Hinblick auf ein im Rahmen des ZIM geplantes FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden.
Förderfähig sind außerdem das Management von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen zur Markteinführung.
Listung der Antragsberechtigten
Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderhöhe, Förderquote
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Die Förderquote ist abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand. Siehe Förderrichtlinie.
Art der Förderung
Zuschuss
Kooperationsprojekte und ZIM-International:
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte und
Innovationsnetzwerke sowie deren FuE-Vorhaben:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin