Menü

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aktivitäten, wenn der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat, und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen.

Im Hinblick auf ein im Rahmen des ZIM geplantes FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. 

Förderfähig sind außerdem das Management von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen zur Markteinführung.

 

Listung der Antragsberechtigten

Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderhöhe, Förderquote

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Die Förderquote ist abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand. Siehe Förderrichtlinie. 

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Überarbeitung der ZIM-Richtlinie abgeschlossen, Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Kooperationsprojekte und ZIM-International:
AiF Projekt GmbH 
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin

Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte und
Innovationsnetzwerke sowie deren FuE-Vorhaben:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH 
Steinplatz 1
10623 Berlin

Nach oben scrollen