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Wasserstoffrichtlinie SH - Förderung des Aufbaus einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Landesregierung ist überzeugt, dass grüner Wasserstoff – CO2-frei und aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff – ein notwendiger Baustein der Energiewende wird. Mit dieser Richtlinie ermöglicht das Land Schleswig-Holstein die Förderung von Vorhaben im Bereich Wasserstoff. Die Förderung soll hier insbesondere in Fällen erfgolgen, in denen Zuwendungen aus bereitgestelten Fördermitteln des Bundes und der EU oder auf Grundlahge anderer Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein nicht möglich sind. 

Förderfähig sind Vorhaben:

  1. zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff
  2. zum Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf Basis von grünem Wasserstoff
  3. zur Anwendung und Nutzung von grünem Wasserstoff im Industriesektor, sowie als chemischer Grundstoff
  4. im Zusammenhang mit der Durchführung bzw. im Rahmen einer angezeigten wissenschaftlichen Begleitung von Investitionen gemäß Punkt 1-3 erforderliche Studien (z.B. vorgeschaltete Durchführbarkeitsstudien)

Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die Erneuerbaren Energien nutzen. Darüber hinaus sollen die Abwärme und Kuppelprodukte wie beispielsweise Sauerstoff pder Kohlendioxid, die bei Umwandlungsprozessen der Energieträger entstehen, genutzt werden. Eine Förderung von Elektrolyseuren kommt ab einer Leistung von 3 Megawatt in Betracht. 

Listung der Antragsberechtigten

  • Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts 
  • Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind 
  • Kommunale Eigenbetriebe und - Körperschaften  
  • Zweckverbände
  • Anstalten des öffentlichen Rechts 

Förderhöhe, Förderquote

Bis zu 45% der förderfähigen Kosten bei Investitionen nach Pkt. 1&2. Bis zu 40% der förderfähigen Kosten bei Investitionen nach Pkt. 3. Bis zu 50% der förderfähigen Kosten bei Investitionen nach Pkt. 4.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2026
Bewerbungsfristen
Derzeit können keine Anträge eingereicht werden. Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

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