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Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das deutsche Klimaschutzgesetz regelt die nationalen Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf Basis des Pariser Klimaabkommens. Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen.

In der Durchführung der Vorgänger-Förderrichtlinie KlimPro-Industrie hat sich drei Jahre nach dem Start der ersten Projekte mit großer Deutlichkeit abgezeichnet, dass noch erheblicher weiterer Forschungsbedarf zur Ausschöpfung der CO2-Einsparpotenziale in der Grundstoffindustrie besteht. Daher bleibt es Ziel dieser Neuauflage der Förderrichtlinie, treibhausgasvermeidende Prozesse und Verfahrenskombinationen in der deutschen Grundstoffindustrie zu entwickeln und mittel- bis langfristig in die Praxis zu überführen.

Wirtschaftsbranchen mit hohen Treibhausgasemissionen wie beispielsweise die Eisen- und Stahlherstellung, die mineralverarbeitende Industrie (Schwerpunkte: Zement, Kalk, Keramik, Glas), die Nichteisen-Metallindustrie (Schwerpunkte: Aluminium- und Kupferproduktion) sowie die chemische Grundstoffindustrie stehen besonders im Fokus der Förderrichtlinie.

Es sollen neue Ansätze aus der industriellen anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit einem erheblichen Innovationspotenzial erforscht sowie das langfristige Implementierungspotenzial neuer Technologien hinsichtlich Einsatzfähigkeit in der Industrie und unter Berücksichtigung notwendiger infrastruktureller Investitionsmaßnahmen und Wirtschaftlichkeitsaspekten abgeschätzt werden.

Fördergegenstände:

  • Verbundprojekte zur FuE von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen.
  • Forschungsprojekte, in denen Verfahren zu CCU und/oder CCS angewendet werden, können nur dann gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der Treibhausgase durch CDA-Verfahren vermieden wird und die CCU- beziehungsweise CCS-Anteile lediglich eine untergeordnete Rolle spielen.
  • Vorhaben, die die Substitution fossiler durch nachwachsende Rohstoffe thematisieren, können lediglich dann gefördert werden, wenn dies eine untergeordnete Rolle in der Zielsetzung bedeutet.

Gegenstand der Förderung sind grundlagenorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe aufweisen, risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Vorhaben können bis „Technology Readiness Level“ (TRL) 5 (Pilot- beziehungsweise Technikumsanlagen) gefördert werden.

 

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
  • Hochschulen 
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Vereine, Verbände und Stiftungen

Förderhöhe, Förderquote

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen

Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Termin II : 30. Juni 2025
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

DLR Projektträger
Umwelt und Nachhaltigkeit, Abteilung Klimaschutz- und Umwelttechnik
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

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