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Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise innovative Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Gefördert werden modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
in den folgenden Bereichen:

• Abwasserbehandlung;
• Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung;
• Circular Economy;
• Bodenschutz;
• Luftreinhaltung, Klimaschutz;
• Minderung von Lärm und Erschütterungen;
• Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien;
• Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Die Anlagen und Verfahren müssen
• über den Stand der Technik hinausgehen oder
• eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen


und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die zu fördernden Anlagen und Verfahren dürfen in der Branche des Antragstellers bisher in Deutschland sowie im Ausland durch den Antragsteller oder mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen noch nicht zur Anwendung kommen (Erstmaligkeit).

 

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, soweit sie Demonstrationsvorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie durchführen wollen. Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Förderhöhe, Förderquote

Investitionszuschuss: Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Begrenzt auf einen Höchstbetrag von 7,5Mio. €. Zinszuschuss: Zinsverbilligter Kredit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
keine zeitliche Begrenzung
Bewerbungsfristen
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

KfW-Bankengruppe
Neugeschäft Kreditservice NKa3 - Umwelt
Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3
53179 Bonn

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