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Steuerliche Forschungsförderung

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das Ziel dieses Förderprogrammes ist über steuerliche Begünstigungen von Forschungsausgaben Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Forschung und Entwicklung zu investieren, und damit die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland zu erhöhen. Im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung, gibt es auch bei der steuerlichen Forschungszulage Verbesserungen. Die Bemessungsgrundlage wurde auf 4. Mio Euro pro Unternehmen erhöht.

Die Forschungsförderung gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe und kann vor, während und nach dem Projektbeginn beantragt werden.

Fördergegenstände:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung und
  • Experimentelle Entwicklung

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. 

Listung der Antragsberechtigten

Steuerpfichtige im Sinne des Einkommenssteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind und FuE-Vorhaben durchführen. 

Förderhöhe, Förderquote

Die Förderung beträgt 25 % der Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Die begünstigten Unternehmen können jährlich von bis zu 1.000.000 Euro bekommen.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Keine zeitlichen Vorgaben
Bewerbungsfristen
Keine terminlichen Vorgaben
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR
Postfach 10 11 39
D-40002 Düsseldorf

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