zum Hauptinhalt springen
Menü

Steuerliche Forschungsförderung

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift im folgenden Wirtschaftsjahr gefördert. Mit der steuerlichen Forschungszulage, sollen Unternehmen mehr Anreize erhalten, in ihre Innovationskraft zu investieren. Unabhängig von Rechtsform, Branche und Größe des Unternehmens können bis zu 25% Forschungszulage für eigene Forschung und Entwicklung sowie bis zu 15% für Auftragsforschung beantragt werden. 

Die Forschungsförderung gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe und kann vor, während und nach dem Projektbeginn beantragt werden.

Am 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness - kurz Wachstumschancengesetz - in Kraft getreten. Das Wachstumschancengesetz enthält wichtige Änderungen zur steuerlichen Forschungszulage, damit Unternehmen ab dem 28. März 2024 noch umfangreicher und lukrativer in ihre Innovationskraft durch Forschung und Entwicklung investieren können. Weitere Verbesserungen gibt es seit dem 01.01.2026 durch das Investitionsofortprogramm 2025.

Fördergegenstände:

Förderfähig sind Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Auftragsforschung bei neuen Vorhaben auf dem Gebiet der

  • Grundlagenforschung,
  • der industriellen Forschung,
  • oder der experimentellen Entwicklung.

Nicht förderfähig sind Ausgaben für Projekte, die der Marktentwicklung oder einem funktionierendem Produktionssystem dienen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Die Förderung gilt ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die nach dem 01.01.2020 begonnen wurden.

Listung der Antragsberechtigten

Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Größe und dem Unternehmenszweck. Bei beschränkter Steuerpflicht oder Steuerbefreiungen treten Sonderregelungen in Kraft. 

Förderhöhe, Förderquote

Bemessungsgrundlage: Im Wirtschaftsjahr entstandene, förderfähige Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. € (10 Mio. € ab 2024, 12 Mio. € ab 2026)

Höhe der Forschungszulage:  

  • 25% der förderfähigen Aufwendungen (KMU 35% seit 28.03.2024)
  • Maximale Fördersumme: 2,5 Mio. € pro Jahr (KMU bis zu 4,2 Mio. €)
  • 20% Gemeinkostenpauschale für Projekte ab 01.01.2026

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Keine zeitlichen Vorgaben
Bewerbungsfristen
Keine terminlichen Vorgaben
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR
Postfach 10 11 39
D-40002 Düsseldorf

Nach oben scrollen