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SINATRA - Förderung von Nachwuchsgruppen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Diese Förderrichtlinie adressiert zentrale forschungspolitische Ziele des BMBF.

Die Förderung soll jungen Forschenden Karrierechancen in Deutschland eröffnen und dabei Deutschlands Innovations- und Fortschrittspotenzial langfristig durch den Aufbau des zentralen Indikators „Humanressourcen für Wissenschaft und Technik“ stärken. Gleichzeitig soll ein nationales Netzwerk und eine internationale Kooperation gebildet werden, um den jungen Forschenden eine individuelle Weiterentwicklung zu ermöglichen und Deutschland als zentralen Innovationsträger in der EU und der Welt zu etablieren.

Zuwendungszweck ist die Förderung von exzellenten Nachwuchsgruppen, die sich der Erforschung und Entwicklung von innovativen, integrierten und interdisziplinären Lösungen in einem der beiden Themenbereiche „künstliche Photosynthese“ und „Nutzung alternativer Rohstoffe zur Wasserstoffherstellung“ widmen. Die angestrebten Innovationen sollen die klimaneutrale, dezentrale Energieversorgung unterstützen und dazu beitragen, einen nachhaltigen Kohlenstoffkreislauf im Sinne einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ zu verankern.

Eine Nachwuchsgruppe besteht im Sinne dieser Förderrichtlinie aus mindestens vier Personen. Beantragt werden kann die Stelle der Nachwuchsgruppenleitung, eine Postdoktoranden- oder eine Postdoktorandinnen-Stelle, bis zu drei Stellen für promovierende Personen und eine Stelle für eine technische Fachkraft bzw. Laborfachkraft. Die fachliche Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich dabei aus der jeweiligen Themenstellung ergeben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die sich zu 100 % der Grundlagenforschung zuordnen lassen, sowie Vorhaben, die vorwiegend Power-to-X-Ansätze verfolgen.

Listung der Antragsberechtigten

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbünde bestehend aus Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderhöhe, Förderquote

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von in der Regel bis zu sechs Jahren gewährt. Dabei sind universitäts- bzw. fachübliche Zeiträume für die Stellen von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Promovierenden zu berücksichtigen.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 06. April 2023Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)

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