Reallabore der Energiewende
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Grundlage zur Förderung von Reallaboren der Energiewende ist die Förderbekanntmachung „Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm‚ Innovationen für die Energiewende‘“ des BMWK. In dem im Oktober 2023 veröffentlichten 8. Energieforschungsprogramm zur angewandten Energieforschung des BMWK wird das Format fortgeführt.
Reallabore der Energiewende ermöglichen es innovative Technologien in der praktischen Anwendung unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab zu testen. Die Reallabore der Energiewende betrachten das systemische Zusammenspiel von Energiebereitstellung und Energiebedarf auf der Ebene z.B. eines konkreten Quartiers, einer oder mehrerer ausgewählter Städte, oder sie erstrecken sich sogar über mehrere Bundesländer. Damit schließt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die technologische Entwicklungslücke für Innovationen zwischen der anwendungsnahen Forschung und der breiten Umsetzung in der Praxis. Das Konzept richtet sich insbesondere an die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und die Wohnungswirtschaft. Es ist technologieoffen angelegt. Für Wasserstoffvorhaben gibt es die Reallabore der Energiewende mit dem Fokus Stektorkopplung und Wasserstofftechnologien.
Listung der Antragsberechtigten
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Förderhöhe, Förderquote
Zusätzlich zu Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation nach Art. 25 AGVO können für Reallaboranlagen auch Beihilfen für Umweltschutzinvestitionen nach Art. 36, 38, 41 oder 46 AGVO gewährt werden.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich