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Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II - NIP Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen. Dabei konzentriert sich die FuEuI-Förderung auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. Als Orientierung dient die Skala des Technologie-Reifegrads (Technology Readiness Level – TRL) der Bewertung des Entwicklungsstands von neuen Technologien: Vorhaben deren Entwicklungsziel die Erreichung eines TRL von fünf bis acht entspricht, werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie bevorzugt gefördert. Die Förderung geschieht sowohl in Einzelprojekten als auch im Rahmen von Verbundvorhaben, bei welchen mindestens zwei rechtlich selbstständige Verbundpartner arbeitsteilig zusammenwirken.

Ergänzend gilt es, die Vernetzung aller Akteure, die – über Industriebranchen hinweg – zur Erreichung der förderpolitischen Ziele einen Beitrag leisten können, sicherzustellen. Dies kann z. B. im Rahmen von Innovationsclustern geschehen, sodass auch weiterhin übergeordnete Fragestellungen, flankiert durch eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung, gemeinsam bearbeitet werden. 

Die Förderung durch das BMVI im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt über

  • Zuschüsse für FuEuI-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien (vgl. Artikel 25 AGVO) in der oben genannten Zuständigkeit
  • Zuschüsse für Innovationscluster (Artikel 27 AGVO) zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind. Hierzu erfolgen bei Bedarf separate Aufrufe bzw. Wettbewerbe zur Skizzeneinreichung durch mögliche Trägerorganisationen. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt in einem Begutachtungsverfahren auf Skizzenbasis

Das Auswahlverfahren ist zweistufig, bestehend aus einer Projektskizze und – nach Aufforderung – einem förmlichen Förderantrag.

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen
  • Hochschulen & außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Forschungseinrichtungen

Förderhöhe, Förderquote

Nicht rückzahlbarer Zuschuss (25 % - 100 %), grundsätzlich in Form einer Teilfinanzierung, auf Höchstbetrag begrenzt.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
Beachten Sie bitte nur die Fristen zur Skizzenpriorisierung zum 30.09. sowie 31.03. des Jahres.Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Forschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI)
Fachbereich EVI1
Zimmerstraße 26
2710969 Berlin

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