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Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Richtlinie regelt Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech-Richtlinie). 

Gefördert werden Investitionen in die bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen oder in die Beschaffung mobiler (containerisierter, rollender oder schwimmender) Landstromversorgungssysteme, bei denen nachfolgende Systeme zum Einsatz kommen: 

  • Energiespeicher einschließlich erforderlicher Batterie-, Bunker-, Tank-, Lade-, Leitungs-, Steuerungs- und Sicherheitssysteme für die Nutzung alternativer Kraftstoffe 
  • Energiewandlersysteme zur Stromerzeugung: Brennstoffzellen oder Gas-Generatoren-Sets zur Nutzung von Erd-/Methangas oder Wasserstoff
  • Plug-In Systeme zur bordseitigen Aufnahme von Landstrom und Einspeisung in das Bordnetz oder in Batterien
  • Stromübergabesysteme zur Übergabe von Landstrom an See- oder Binnenschiffe oder für das Laden von Akkumulatoren von Schiffen.
  • Systemkombinationen der oben genannten Fördergegenständen sowie die erforderlichen Hilfssysteme für deren Nutzung. 

Die bordseitigen Systeme sind so auszulegen, dass mindestens während deren Nutzung bei den Liegezeiten von See- und Binnenschiffen Landstrom und/oder alternative Kraftstoffe zur Bordstromversorgung zum Einsatz kommen.

Das Antragsverfahren ist einstufig. 

Listung der Antragsberechtigten

Natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung werden und bei Auszahlung der Fördermittel mindestens eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Förderhöhe, Förderquote

40 % bis 80 %

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
Anträge können ab sofort, bis spätestens drei volle Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer eingereicht werden.Bewerbungsfrist läuft bis 31. März 2024
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich

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