Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Die Richtlinie regelt Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II).
Gefördert werden Investitionen in die bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen oder in die Beschaffung mobiler Landstromversorgungssysteme, bei denen nachfolgende Systeme zum Einsatz kommen und welche Anreize für Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland schaffen::
- Energiespeicher einschließlich erforderlicher Batterie-, Bunker-, Tank-, Lade-, Leitungs-, Steuerungs- und Sicherheitssysteme für die Speicherung von Landstrom und/oder alternativer Kraftstoffe,
- Energiewandler wie Generator- oder Brennstoffzellensysteme zur Stromerzeugung inklusive etwaiger Hilfssysteme zur Wasserstoff-Reformierung unter Nutzung von Wasserstoff oder alternativen Kraftstoffen,
- Plug-In Systeme zur bordseitigen Aufnahme von Landstrom und Einspeisung in das Bordnetz oder in Batterien
- Stromübergabesysteme zur Übergabe von Landstrom an See- oder Binnenschiffe oder für das Laden von Akkumulatoren von Schiffen.
- Systemkombinationen der oben genannten Fördergegenständen sowie die erforderlichen Hilfssysteme für deren Nutzung.
Die bordseitigen Systeme sind so auszulegen, dass mindestens während deren Nutzung bei den Liegezeiten von See- und Binnenschiffen Landstrom und/oder alternative Kraftstoffe zur Bordstromversorgung zum Einsatz kommen.
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Listung der Antragsberechtigten
Natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur umweltfreundlichen Bordstrom- oder mobilen Landstromversorgung werden und bei Auszahlung der Fördermittel mindestens einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
Förderhöhe, Förderquote
40 % bis 80 %
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich