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Klimaschutzverträge / CO2-Differenzverträge

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

CO2-Differenzverträge sollen innovative Produktionsprozesse in energieintensiven Branchen anstoßen, indem sie Preisrisiken reduzieren und die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten.

Das Förderinstrument basiert auf dem Prinzip von CO2-Differenzverträgen (Carbon Contracts für Difference, CCfD). Ähnlich wie Hedging Instrumente in der Finanzwirtschaft sichern CCfD Unternehmen, die in klimaneutrale Produktionsverfahren investieren, gegen Preisrisiken ab. Dabei werden sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Der CCfD-Ansatz macht klimafreundliche Produktionsverfahren wettbewerbsfähig, wenn sie sich aufgrund aktueller Kosten und Risiken am freien Markt noch nicht rentieren und schafft Erwartungssicherheit für Investitionen.

KSV sind technologieoffen ausgestaltet: Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, wie sie ihre Produktionsverfahren im Einklang mit Vorgaben der zum Einsatz kommenden Energieträger (Strom, CO2-armer Wasserstoff, Biomasse, grüner Wasserstoff) konkret umstellen. Auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 sind förderfähig. Vorgegeben sind lediglich Meilensteine für die CO2-Einsparung (60 % ab dem dritten, 90 % im letzten Jahr der Laufzeit). Vergütet wird auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung.

Über ein vorbereitendes Verfahren werden Informationen gewonnen, um das nachfolgende Gebotsverfahren möglichst effektiv ausgestalten zu können. Interessierte Unternehmen müssen in diesem Rahmen Informationen zu ihrem geplanten Vorhaben einreichen – nur dann können sie am nachfolgenden Gebotsverfahren teilnehmen. Hierfür endete die Abgabefrist am 1. Dezember 2025. 

Über das Förderprogramm der Klimschutzverträge können Investitionsausgaben (CAPEX) und Betriebsausgaben (OPEX) gefördert werden. Teilnehmen können Unternehmen aus sämtlichen energieintensiven Industriezweigen (Papier-, Chemie-, Metall-, Glas-, Zementindustrie). Das Programm ist mittelstandsfreundlich und ermöglicht auch die Teilnahme kleinerer Unternehmen, bspw. durch eine relativ niedrige Mindestanforderung bei den jährlichen Treibhausgasemissionen des Referenzsystems i.H.v. 5 kt CO2-Äquivalente.

Auf der Website https://www.klimaschutzvertraege.info finden Sie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens. Fragen zum Vorverfahren 2026 können Sie gerne an fragen@klimaschutzvertraege.info stellen.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, einschließlich Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen Anlagenbetreiber der zu fördernden Anlage oder der zu fördernden Anlagen sein.

Förderhöhe, Förderquote

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen gewährt. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Diese Förderrichtlinie trat am 11. März 2024 in Kraft. Sie wird aufgehoben, wenn alle laufenden Klimaschutzverträge beendet sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2050, sofern die Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie nicht vorab verlängert wird.
Bewerbungsfristen
Bis zum 01. Dezember 2025 lief das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026, welches voraussichtlich Mitte 2026 starten soll. Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich
Fachbereich: Transformation der Industrie – Klimaschutzverträge (ESN 7)
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

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