Grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenorogramms Horizont Europa
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernimmt im Rahmen des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ Verantwortung für enge Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der europäischen Innovationsunion.
Zweck der Förderrichtlinie ist, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten. Ebenso soll die gemeinsame Erarbeitung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.
Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden.
Fördergegenstände:
- Einzelvorhaben für die Sondierung
- Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien
- Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Listung der Antragsberechtigten
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Andere Institutionen mit Forschungsbeiträgen
- Kleine und mittelständische Unternehmen
- Kommunen / Kommunale Unternehmen
Förderhöhe, Förderquote
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen Verordnung der EU-Kommission gewährt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit höchstens 50 000 Euro sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt.
Art der Förderung
Zuschuss
DLR Projektträger (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn