Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die Innovationsbank Berlin (IBB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
Fördergegenstände:
- Investitionszuschuss in das Anlagevermögen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- Diversifizierung der Produktion
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Großunternehmen (GU)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird
- Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Alternativ Lohnkostenzuschuss
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze
- mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden,
- der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und
- das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt.
- förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt
- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze
Listung der Antragsberechtigten
- Gemeinden
- Gemeindeverbände
- Existenzgründungen
- bestehende Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft mit vorwiegend überregionalen Absatz
Förderhöhe, Förderquote
GWR-Fördermittel dürfen nu in ausgewiesenen Fördergebieten eingesetzt werden.
Der Förderhöchstsatz bzgl. eines Investitionszuschusses für Betriebsstätten im C-Fördergebiet liegt zwischen 10-30% und für Betriebsstätten im D-Fördergebiet zwischen 10-20% (max 200.000 EUR für GUs). Der Investitionszeitraum beträgt maximal 42 Monate.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin