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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die Innovationsbank Berlin (IBB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergegenstände: 

  • Investitionszuschuss in das Anlagevermögen 
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
      • Errichtungsinvestitionen
      • Erweiterungsinvestitionen
      • Diversifizierung der Produktion
      • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
      • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
      • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
    • Großunternehmen (GU)
      • Errichtungsinvestitionen
      • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
      • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird
      • Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen)
      • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
  • Alternativ Lohnkostenzuschuss
    • lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze
      • mindestens 5 Dauerarbeitsplätze durch das Investitionsvorhaben geschaffen werden,
      • der weit überwiegende Teil der neu zu schaffenden Dauerarbeitsplätze hochwertig ist und mit hoch qualifizierten Mitarbeitern besetzt wird und
      • das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Beschäftigten über 30.000 Euro liegt.
    • förderfähige Lohnkosten sind an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt

Listung der Antragsberechtigten

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Existenzgründungen 
  • bestehende Unternehmen

der gewerblichen Wirtschaft mit vorwiegend überregionalen Absatz

Förderhöhe, Förderquote

GWR-Fördermittel dürfen nu in ausgewiesenen Fördergebieten eingesetzt werden.

Der Förderhöchstsatz bzgl. eines Investitionszuschusses für Betriebsstätten im C-Fördergebiet liegt zwischen 10-30% und für Betriebsstätten im D-Fördergebiet zwischen 10-20% (max 200.000 EUR für GUs). Der Investitionszeitraum beträgt maximal 42 Monate.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Keine zeitliche Vorgabe
Bewerbungsfristen
Keine terminliche Vorgabe
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin

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