Förderung von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr. Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie- und
Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Daneben ist die Unterstützung bei der Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse Bestandteil des Förderaufrufes.
Fördergegenstände:
- Beschaffung von Bussen aller folgenden Antriebssysteme oder die Umrüstung (sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist) auf ein System der ersten beiden genannten Antreibssysteme:
- Batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse)
- Brennstoffzellenbasierte Antreibe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
- Biomethanbusse, die billanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden
- Beschaffung von nicht öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
- Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet,
- Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse,
- Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von bilanziell 100 Prozent aus Biomasse erzeugtem Methan für Biomethanbusse,
- Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss.
Die verbindliche Bestellung der Busse bzw. die Veröffentlichung der Ausschreibung der Busse muss grundsätzlich innerhalb von 9 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Listung der Antragsberechtigten
Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts
Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Förderhöhe, Förderquote
Bei Bussen sind die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des Busses mit alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Bus vergleichbaren Typs und Ausstattung. Bezogen auf die förderfähigen Ausgaben wird hierbei bei Bussen mit batterieelektrischen und brennstoffzellenbasierten Antrieben eine Förderquote von 80 % gewährt. Im Fall der Biomethanbusse mit verbrennungsmotorischen Antrieb liegt die Förderquote bei bis zu 40%.
Die Förderquote auf die förderfähigen Ausgaben für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur liegt bei bis zu 40 Prozent. Bei KMUs is eine Erhöhung um 20 respektive 10 Prozentpunkte möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger Jülich
10923 Berlin
NOW GmbH
10623 Berlin