Menü

Förderung innovativer Klimaschutzprojekte 

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzziele angehoben: Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland nun um mindestens 65 % und bis 2040 um mindestens 88 % gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden.
Der Förderung neuer Ansätze für Wissens- und Kapazitätsaufbau, die zur Umsetzung von konkreten Klimaschutzmaßnahmen führen, kommt daher eine hohe Bedeutung zu.
 

Fördergegenstand sind innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen. Die Förderung erfolgt in drei Modulen. 

  • Modul 1: die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu initiieren. 
  • Modul 2: die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung. 
  • Modul 3: die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen. 

Die geförderten Projekte adressieren konkret benannte Hemmnisse bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungspotenziale. Sie leisten durch ihre Umsetzungsorientierung sowie die von ihnen ausgehenden direkten bzw. angestoßenen Treibhausgasminderungen einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Darüber hinaus regen sie zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzaktivitäten an.

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. 
 

Listung der Antragsberechtigten

  • Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
  • Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.  

Förderhöhe, Förderquote

In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt. Abweichungen von dieser Regelung sind für öffentlich institutionell geförderte Forschungseinrichtungen und staatliche Hochschulen möglich. 

Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
Neue Aufrufe beachten.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 Berlin

Nach oben scrollen