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Förderung der Produktion von Power-to-Liquid-Kraftstoffen (PtL) mit Fokus auf Kerosin

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Dieser unverbindliche Aufruf zur Projektskizzeneinreichung ist Teil einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in der Ausarbeitung befindlichen Förderrichtlinie. Ziel der Förderrichtlinie ist es, den Markthochlauf von nachhaltig erzeugten, strombasierten Flüssigkraftstoffen (Power-to-Liquid, PtL) in Deutschland anzustoßen und hierdurch einen spürbaren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu leisten. Der Fokus der Förderung liegt hierbei insbesondere auf der Produktion von PtL-Kerosin, da im Luftfahrtbereich gegenwärtig klimaneutrale Technologiealternativen fehlen. Koppelprodukte der PtL-Kerosinproduktion sind für die Nutzung im Schiffs- und Straßenschwerlastverkehr vorgesehen. 

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt zweistufig:  

  • Stufe 1: Der vorliegende Aufruf zur Skizzeneinreichung stellt eine Vorstufe dar und ist ein unverbindlicher Markttest.
  • Stufe 2: Voraussichtlich Ende des Jahres folgt dann ein verbindlicher Förderaufruf, um in einem wettbewerblichen Förderverfahren die Zuwendungsempfänger zu ermitteln. Ziel des wettbewerblichen Verfahrens ist es, mit dem vorhandenen Förderbudget eine möglichst große Menge an PtL-Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien in den deutschen Markt zu bringen. 

Der Verkehrssektor spielt für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele eine zentrale Rolle. Die Emissionen im Verkehrssektor sollen bis 2030 um 48 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert werden. 

Fördergegenstand:

  • Strombasierte, synthetische Flüssigkraftstoffe (Power-to-Liquid, PtL):  
    Gefördert wird die Herstellung von Flüssigkraftstoffen. Die Herstellung muss strombasiert erfolgen, dies gilt insbesondere für den Zwischenschritt der Wasserstoffherstellung.  
  • Geförderte PtL-Kraftstoffe müssen entsprechend der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) im Bundes-Immissionsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung anrechenbar sein. Geförderte Kerosin-Fraktionen müssen zudem auf die deutsche PtL-Kerosinquote in der jeweils geltenden Fassung anrechenbar sein.
  • Verwendung im Verkehrssektor und Mindestproduktionsmenge an Kerosin zur Verwendung im Flugverkehr: Um die THG-Emissionen im Verkehr zu senken, sollen die geförderten PtL-Kraftstoffe nachweislich im Verkehrssektor verwendet werden. 

Die geförderte PtL-Anlage muss in Deutschland errichtet und mindestens für die Dauer der Förderung betrieben werden. Die Anlage sollte mindestens eine Kapazität von 450.000 GJ(PtL)/a haben, dies entspricht rund 10.000 t(PtL)/a. 

Listung der Antragsberechtigten

Teilnahme- und antragsberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts und kommunale Unternehmen bei einem Betrieb gewerblicher Art mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in der Europäischen Union. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. 

Förderhöhe, Förderquote

Zuwendungen werden in Form eines über die Förderdauer konstanten maximalen spezifischen Deckungsbeitrags in €/GJ(PtL) gewährt. Dieser soll Antragstellern in Verbindung mit den Erlösen aus der eigenen Vermarktung des in Verkehr gebrachten PtL eine Gesamtkostendeckung ermöglichen. Gefördert wird die Differenz zwischen Gesamtkosten und Erlösen. 

Die Zuwendungen werden nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens (Stufe 2) als Betriebsbeihilfen gewährt. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Die Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

NOW GmbH  
Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 
Fasanenstr. 5 
10623 Berlin 
Telefon: +49 30 311 61 16-100 

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