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Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr - Fahrzeuge und Infrastruktur

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021, in der novellierten Fassung vom 18.06.2024, unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr. Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie. Daneben ist die Unterstützung bei der Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse Bestandteil des Förderaufrufes.

Fördergegenstände: 

  • Batteriebusse (inkl. Oberleitungsbusse)
  • Brennstoffzellenbusse (inkl. Range-Extender)
  • Umrüstung konventioneller Busse auf alternative Antriebe (Batterie- und Brennstoffzellenantriebe)
  • Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren. Die eingereichten Projektskizzen werden auf Basis ihrer CO₂-Vermeidung, Einsatzkontexte, Elektrifizierungsquoten und ihres Förderbedarfs geprüft. Der Aufruf erfolgt auf Grundlage des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025 und steht unter dem Vorbehalt, dass die eingeplanten Mittel im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. Die Bewilligung der Projekte erfolgt nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes im Herbst 2025.

Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

 

Listung der Antragsberechtigten

Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts.

Natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Förderhöhe, Förderquote

Bei Bussen sind die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung. Bezogen auf die förderfähigen Ausgaben wird hierbei bei Bussen mit batterieelektrischen und brennstoffzellenbasierten Antrieben eine Förderquote von bis zu 80 % gewährt.

Für die Lade-, Betankungs und Wartungsinfrastruktur wird eine Förderquote von bis zu 40 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.

 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2025
Bewerbungsfristen
Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 31.08.2025Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich
Fachbereich EVI3
Postfach 610247
10923 Berlin

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