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Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte 

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzziele angehoben: Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität 
hergestellt werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland nun um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. 

Durch die Umsetzung modellhafter Maßnahmen, z. B. zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, Digitalisierung sowie Stärkung der Kreislaufwirtschaft können große Potenziale zur Erreichung der vereinbarten Klimaschutzziele ausgeschöpft und die Nachahmung weiterer Klimaschutzprojekte initiiert werden. 

Ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz kann dabei in Kommunen und im kommunalen Umfeld geleistet werden. Hier bestehen noch erhebliche Potenziale zur Einsparung klimarelevanter Treibhausgase. Der Förderaufruf unterstützt kommunale Akteure dabei, Klimaschutzmaßnahmen zu aktivieren und hierdurch dem Klimaschutz auf regionaler und lokaler Ebene mehr Gewicht zu verleihen. 

Gegenstand der Förderung sind investive Modellprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld, die durch eine direkte, weitreichende Treibhausgasminderung einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Die geförderten Aspekte weisen einen klaren klimarelevanten Zusatznutzen auf und grenzen sich hierdurch deutlich von ohnehin geplanten Investitionen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz ab.

Es sind nur solche Maßnahmen zuwendungsfähig, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen hinausgehen. 

Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern

  • Abfallentsorgung;
  • Abwasserbeseitigung;
  • Energie- und Ressourceneffizienz;
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden. 

Listung der Antragsberechtigten

Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Zusammenschlüsse von Kommunen, Betriebe, Unternehmen, sonstige Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung.  

Förderhöhe, Förderquote

Bis zu 70% bzw. unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
Einreichungsfristen sind jedes Jahr von März bis April und von September bis Oktober. Bewerbungsfrist läuft bis 30. Juni 2024
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG)

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