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Exportinitiative Umweltschutz

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die „Exportinitiative Umwelttechnologien“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) soll Wissen und Anwendung von insbesondere Umwelt- sowie Klimaschutztechnologien und innovativer (grüner) Infrastruktur in Ländern mit Unterstützungsbedarf verbreiten und verstärken und damit vor Ort geeignete Kapazitäten unterstützen. Im Rahmen zielgerichteter, substantieller Projekte sollen die Voraussetzungen dafür eröffnet werden, dass für eine dauerhafte Anwendung von Umwelttechnologien die erforderlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind. Die Initiative soll außerdem dazu beitragen, die Entwicklung, Abstimmung, Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für deren Umsetzung zu befördern. 

Die Förderung richtet sich speziell an deutsche Technologieunternehmen im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, die sich auf internationaler Ebene etablieren und weltweit Absatzmärkte schaffen wollen. Hierbei geht es insbesondere um die Bereitstellung und Erprobung von Systemen, die eine CO2-arme, netzferne bzw. dezentrale Stromversorgung ermöglichen.

Fördergegenstände:
Im Rahmen der Handlungsfelder des BMU 1) Wasser- und Abwasserwirtschaft, 2) Kreislauf-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft, Ressourceneffizienz, 3) "grüne" Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, 4) umweltfreundliche Mobilität, 5) Umweltmanagement und nachhaltiger Konsum, 6) nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und 7) innovative Querschnittstechnologien kommen einzelne förderwürdige Projekte unterschiedlicher Art in Betracht, die zur Wissensvermittlung beitragen, die Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland betreffen und die teilweise auch in Umweltvereinbarungen mit Drittstaaten eingebunden werden können:

  • Durchführbarkeitsstudien 
  • Pilot- und Modellvorhaben im Ausland 
  • Initialprojekte

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
  • Hochschulen & außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Vereine & Verbände 

Förderhöhe, Förderquote

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teil- oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2023
Bewerbungsfristen
Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 01.04.2023Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin

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