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EU-Innovationsfonds

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Der EU-Innovationsfonds ist eines der größten Förderinstrumente weltweit für klimafreundliche Technologien. Am 4. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission das Förderfenster für die neuen IF25 Auktionen und Ausschreibungen geöffnet. Für die Förderung innovativer Projekte, die Treibhausgasemissionen senken und die Klimaneutralität in Europa beschleunigen, stehen 5,2 Milliarden Euro zu Verfügung. Förderinteressierte können über das EU Funding & Tenders-Portal Anträge zu folgenden Förderaufrufen einreichen:

  • dem IF25 Net Zero Technologies Call (IF25),
  • der IF25 Wasserstoffauktion (IF25 Hydrogen Auction),
  • und der neuen Auktion für industrielle Prozesswärme (IF25 Heat Auction).

Mit dem Innovationsfonds unterstützt die EU sowohl den Aufbau zukunftsweisender Technologien als auch die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Geförderte Projekte können entscheidend dazu beitragen, zukunftsweisende Klimaschutzlösungen zu etablieren und die Ziele des Europäischen Green Deal voranzubringen.

Nächste Schritte und Fristen:

  • Im Aufruf für Netto-Null-Technologien (IF25 Call) können Interessierte bis zum 23. April 2026 ihre Projektvorschläge einreichen.
  • Die Frist für die Teilnahme an den Auktionen (IF25 Auctions) ist 19. Februar 2026 ausgelaufen.

Neben der IF25 Hydrogen Auction können sich Wasserstoffvorhaben auch beim Aufruf für Netto-Null-Technologien (IF25 Call) bewerben. Wasserstoffproduktionsprojekte, die für die IF25 H2-Auktion in Frage kommen, sind von den Themenbereichen Groß- und Mittelprojekte ausgeschlossen, können aber weiterhin im Rahmen des Themenbereichs Pilot- und Kleinprojekte eingereicht werden.

Der vergangene Aufruf der IF25 Wasserstoffauktion war ein Ausschreibungsaufruf für erneuerbaren Kraftstoff nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO)-Wasserstoff, wie in der Richtlinie 2018/2021 über erneuerbare Energien und ihren delegierten Rechtsakten definiert, sowie für elektrolytisch hergestellten kohlenstoffarmen Wasserstoff, wie in der Richtlinie 2024/1788 über den Wasserstoff- und Gasmarkt und ihren delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 9 Absatz 5 definiert. Der Gebotspreis war der angeforderte Einheitspreis (fester Zuschuss) pro kg RFNBO- und/oder elektrolytisch hergestellten kohlenstoffarmen Wasserstoffs, der für einen maximalen Zeitraum von bis zu 10 Jahren gezahlt wird.

Das für die Wasserstoffauktion seitens der EU zur Verfügung gestellte Budget von insgesamt 1.300.000.000€ teilt sich in drei Themenbereiche auf. 600.000.000€ sind für (RFNBO)-Wasserstoff, 400.000.000€ für (RFNBO)-Wasserstoff sowie für elektrolytisch hergestellten kohlenstoffarmen Wasserstoff vorgesehen. Die übrigen 300.000.000€ sind reserviert für (RFNBO)-Wasserstoff sowie für elektrolytisch hergestellten kohlenstoffarmen Wasserstoff, der von Akteuren im martimen oder im Luftfahrtsektor genutzt werden soll.  

Es galten unter anderem die folgenden Voraussetzungen: 

  • Mindestkapazität: Es waren nur Projekte zugelassen, deren Elektrolyseur eine Mindestleistung von mindestens 5 MWel aufweist.
  • Die Elektrolyseurkapazität muss an einem einzigen Standort sein. Eine virtuelle Bündelung der Kapazitäten ist nicht erlaubt.
  • Mindestens 75 % der im Projekt enthaltenen Elektrolyseure müssen aus einem anderen Land als China stammen.
  • Nur Gebote, die 4,00€/kg für produzierten Wasserstoff (RFNBO und/oder elektrolytischer kohlenstoffarmer Wasserstoff) nicht überschreiten, sind zulässig.

Deutschland nimmt am EU-Mechanismus „Ausschreibungen als Service” („Auction-as-a-Service”) der IF25-Auktion der Europäischen Wasserstoffbank teil und stellt dafür 1,3 Mrd. EUR bereit. Ziel ist es dabei zunächst, an das deutsche Kernnetz angeschlossene Abnehmer möglichst effizient mit erneubarem Wasserstoff versorgen zu können. Außerdem sollen gezielt Anreize für den Aufbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffpipeline-Infrastruktur geschaffen werden, die andernfalls nicht oder erst deutlich später realisert werden könnte und über die künftig auch marktgetrieben Wasserstoff importiert werden kann. Im Rahmen des deutschen „Auctions-as-a-Service” Fensters der IF25-Auktion muss der erneuerbare Wasserstoff in die Wasserstoffpipeline ‚Danish Hydrogen Backbone 1‘ eingespeist und an Abnehmer geliefert werden, die an das deutsche Kernnetz für Wasserstoff angeschlossen sind.

Der Mechanismus "Ausschreibungen als Service" im Rahmen der Wasserstoffbank ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu finanzieren, die an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mit diesem Instrument können die Mitgliedstaaten wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung erforderlich ist. Projektentwickler müssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie "Ausschreibungen als Service" nutzen wollen, um sich für eine entsprechende Förderung zu qualifizieren.

Hier lag der maximale Gebotspreis nicht bei 4€/kg, sondern bei 3€/kg. 

 

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen

Es sind sowohl Einzelantragsteller als auch Konsortien antragsberechtigt. 

Förderhöhe, Förderquote

Förderungen werden als reguläre Finanzhilfen vergeben und decken bis zu 60 Prozent der relevanten Kosten, die nach der in jeder Ausschreibung angegebenen Methode berechnet werden. 

 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
2020 bis 2030
Bewerbungsfristen
Im Aufruf für Netto-Null-Technologien (IF25 Call) können Interessierte bis zum 23. April 2026 ihre Projektvorschläge einreichen.Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds (NKS IF)

c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus

Tel.: 030 7261 80-787

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