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Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Strombasierte Kraftstoffe (eFuels) sind aller Voraussicht nach in ausgewählten Segmenten perspektivisch unerlässlich, um den Verkehrssektor in Gänze klimaneutral zu gestalten. Denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren oder anderweitig effizient klimaneutral gestalten. Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im langlaufenden Straßengüterverkehr das Inverkehrbringen von regenerativen Kraftstoffen.Je nach Einsatzgebiet können fortschrittliche Biokraftstoffe oder strombasierte Kraftstoffe auf Basis von EE-Strom zur Treibhausgasminderung in den entsprechenden Teilbereichen des Verkehrs eingesetzt werden. Diese regenerativen Kraftstoffe sind bis auf wenige Ausnahmen und nur in vergleichsweise geringen Mengen bisher am Markt nicht etabliert. Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Marktentwicklung der Kraftstoffe und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr zu leisten. Der Fokus dieser Förderrichtlinie liegt auf anwendungsorientierten Projekten. 

Fördergegenstände: 

  • Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, 
  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind;
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (nach Artikel 28 AGVO oder De-minimis-Verordnung) wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • kommunale Unternehmen
  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch
  • gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine

Förderhöhe, Förderquote

25%-100% - Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderung des beantragten Vorhabens kann entweder auf Grundlage der AGVO oder der De-minimis-Verordnung erfolgen. Je nachdem auf welcher Grundlage die Förderung erfolgt sind für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote die Vorgaben der AGVO bzw. der De-minimis-Verordnung zu berücksichtigen.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
31.12.2026
Bewerbungsfristen
Stichtage für die Skizzeneinreichung sind jeweils der 31.03. und 30.09. eines Jahres. Bewerbungsfrist läuft bis 31. Dezember 2026
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Strombasierte Kraftsstoffe:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin

Biomassebasierte Kraftstoffe:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen

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