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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Eine geförderte Energieberatung hilft, die Energieeffizienz zu steigern. Dadurch senken Sie Ihre Energieausgaben, stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und 
schützen das Klima.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mittelständische Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen oder Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kWh durch die Förderung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters. 

Fördergegenstände: 

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247: Betrachtung von Gebäuden, Anlgaen und Nutzerverhalten, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen. 
  • Ein maßgescheniderter Sanierungsfahrplan gemäß DIN V 18599 für nichtwohngebäude.
  • Prüfung von komplexen Einsparmaßnahmen durch eine Contracting-Orientierungsberatung.
  • Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems.   

 Anmerkung: Förderfähig nur bei Inanspruchnahme qualifizierter (vom BAFA zugelassener) Energieberater! 

Listung der Antragsberechtigten

  • mittelständische Unternehmen 
  • Kommunen 
  • gemeinnützige Organisationen 
  • Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kW

Förderhöhe, Förderquote

Das BMWK übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, die für eine Energieberatung anfallen. 

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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