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Energieberatung für Wohngebäude

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. 

Gefördert werden Energieberatungen für Wohngebäude. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand des Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er ein passendes Sanierungskonzept, dessen Ergebnisse in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst und abschließend erläutert werden. Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt, der ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung stellt. 

Die Abwicklung der Förderverfahren (Antragstellung, Verwendungsnachweis) erfolgt durch Energieberater/innen, die für das Förderprogramm zugelassen worden sind. 

Listung der Antragsberechtigten

  • Privatpersonen
  • Eigentümer von Wohgebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter/Pächter

Förderhöhe, Förderquote

Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Keine zeitlichen Vorgaben
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 512 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

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