Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Eine geförderte Energieberatung hilft, die Energieeffizienz zu steigern. Dadurch senken Sie Ihre Energieausgaben, stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mittelständische Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen oder Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kWh durch die Förderung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters.
Fördergegenstände:
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247: Betrachtung von Gebäuden, Anlgaen und Nutzerverhalten, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen.
- Ein maßgescheniderter Sanierungsfahrplan gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.
- Prüfung von komplexen Einsparmaßnahmen durch eine Contracting-Orientierungsberatung.
- Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems.
Anmerkung: Förderfähig nur bei Inanspruchnahme qualifizierter (vom BAFA zugelassener) Energieberater!
Listung der Antragsberechtigten
- mittelständische Unternehmen
- Kommunen
- gemeinnützige Organisationen
- Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kW
Förderhöhe, Förderquote
Das BMWK übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, die für eine Energieberatung anfallen.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)