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Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Verkehrssektor

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit der „Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 11.08.2022 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich nach Nummer 2.4 der in der genannten Förderrichtlinie. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 MW.

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind die Investitionsausgaben förderfähig, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus 100% regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.

Listung der Antragsberechtigten

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  • juristische Personen des Privatrechts
  • natürliche Personen, soweit sie wirtschaftliche tätig sind 

Förderhöhe, Förderquote

Bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben wird hierbei eine Förderquote von bis zu 45 % gewährt.

Insgesamt stehen bis zu 80 Mio. Euro für die Projektförderung im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Einreichungsfrist ist der 28.04.2023Derzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich

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