zum Hauptinhalt springen
Menü

CO2-Differenzverträge

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

CO2-Differenzverträge sollen innovative Produktionsprozesse in energieintensiven Branchen anstoßen, indem sie Preisrisiken reduzieren und die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aktuell noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten. Ein Ziel des Förderprogramms ist es, Investitionen in neue industrielle Technologien zu erleichtern und deren Markteinführung zu beschleunigen. Dazu zählen beispielsweise industrielle Wärmepumpen, wasserstoffbasierte Produktionsverfahren oder Technologien zur CO2-Abscheidung.

Das Förderprogramm basiert auf dem Prinzip sogenannter CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD), die Unternehmen gegen CO2-Preisschwankungen absichern. Sie orientieren sich konzeptionell an Risikominderungsmechanismen (Hedging) der Finanzwirtschaft und zielen darauf ab, Investitionen in moderne, zukunftsfähige und klimaverträgliche Produktionsverfahren unter volatilen Markbedingungen wirtschaftlich abzusichern. Insbesondere energieintensive Unternehmen erhalten damit Planungs- und Investitionssicherheit für langfristige Standortentscheidungen in Deutschland.

CO2-Differenzverträge sind technologieoffen ausgestaltet. Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, mit welchen technischen Lösungen sie ihre Produktionsprozesse modernisieren. Dabei können beispielsweise Strom, CO2-armer Wasserstoff oder Biomasse eingesetzt werden. Auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage, CCS) sowie zur Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Utilization, CCU) können Teil eines förderfähigen Produktionsverfahrens sein.

Zugleich sieht das Förderprogramm verbindliche Anforderungen an die Emissionsminderung vor. Spätestens ab dem vierten vollständigen Kalenderjahr nach dem operativen Beginn des Vorhabens muss eine Emissionsminderung von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Referenzsystem erreicht werden. In den letzten zwölf Monaten der Vertragslaufzeit muss die Emissionsminderung mindestens 85 Prozent betragen.

Das Programm richtet sich an Unternehmen aus energieintensiven Industriezweigen, deren Produktionsprozesse unter das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) fallen. Dazu zählen unter anderem Branchen wie die Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie.

Um am Förderprogramm teilnehmen zu können, muss ein Vorhaben eine bestimmte Mindestgröße erreichen. Die durchschnittlichen jährlichen Treibhausgasemissionen des Referenzsystems müssen dabei mindestens fünf Kilotonnen CO2-Äquivalente pro Jahr betragen. Da dies eine vergleichsweise geringe Mindestanforderung ist, eignet sich das Programm auch für kleinere ETS-Anlagen. Damit adressiert das Förderprogramm ein breites Spektrum der energieintensiven Industrie. 

 

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, einschließlich Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen Anlagenbetreiber der zu fördernden Anlage oder der zu fördernden Anlagen sein.

Förderhöhe, Förderquote

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens. Ziel dieses Verfahrens ist es, Vorhaben zu identifizieren, die mit möglichst geringem Einsatz staatlicher Mittel umgesetzt werden können. Im Rahmen dieses Gebotsverfahrens geben Unternehmen ein Angebot ab, das einen Basis-Vertragspreis in Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent beinhaltet. In diesem Preis können sowohl Investitionskosten (CAPEX) als auch Betriebskosten (OPEX) berücksichtigt werden.

 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Diese Förderrichtlinie trat am 4. Mai 2026 in Kraft. Sie wird aufgehoben, wenn alle laufenden CO2 Differenzverträge beendet sind, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2055, sofern die Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie nicht vorab verlängert wird.
Bewerbungsfristen
Unternehmen, die am vorbereitenden Verfahren Ende 2025 erfolgreich teilgenommen haben, können am Gebotsverfahren teilnehmen und bis zum 07.09.2026 ein Gebot abgeben.Bewerbungsfrist läuft bis 07. September 2026
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich
Fachbereich: Transformation der Industrie – Klimaschutzverträge (ESN 7)
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Nach oben scrollen