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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert den industriellen Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Mit dem Förderprogramm sollen mittelständische Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützt werden. 

Die Dekarbonisierung, die Speicherung und Nutzung von CO2 stehen im engen Zusammenhang und werden daher als zwei Fördermodule einer gemeinsamen Förderrichtlinie ausgestaltet. Die zwei Module haben jeweils Untermodule, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten vorsehen.

Mit Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, u.a. durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.

Mit Modul 2 werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von CCU und CCS gefördert, soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen handelt. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Minderung der Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung durch CCU und CCS zu erschließen, u.a. durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.

Listung der Antragsberechtigten

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Förderhöhe, Förderquote

Die Förderung wird als Zuwendung, hier als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Modul 1:
Im Teilmodul 1 beträgt die Förderung für Investitionsvorhaben bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Teilmodul 2 beträgt die Förderung für Investitionsvorhaben bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität beträgt bei Elektrifizierungsvorhaben bis zu 30 Prozent und bei Vorhaben zur Umstellung auf Wasserstoff oder aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben.

Im Teilmodul 3 beträgt die Förderung für
a) Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Millionen Euro,
b) Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Millionen Euro,
c) Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Millionen Euro.

Modul 2:
Im Teilmodul 1 beträgt die Förderung für Investitionsvorhaben bis zu 25 Millionen Euro für gewidmete Infrastruktur und Speicher und bis maximal 30 Millionen Euro für andere Investitionsvorhaben in Teilmodul 1. Die Förderintensität beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Teilmodul 2 beträgt die Förderung für
a) Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 35 Millionen Euro,
b) Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Millionen Euro,
c) Durchführbarkeitsstudien bis zu 8,25 Millionen Euro.

 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Diese Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2030 gültig. Die Umsetzung der Vorhaben und die Auszahlung der Zuwendungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2035 erfolgen. Förderungen im Teilmodul 2 können nur bis 31. Dezember 2025 bewilligt werden.
Bewerbungsfristen
30. November 2024 Bewerbungsfrist läuft bis 30. November 2024
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger zur Betreuung des Moduls 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in 
energieintensiven Industrien (KEI), Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus, ein Teil der 
ZUG Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Stresemannstraße 69-71, 10963 Berlin). 

Projektträger zur Betreuung des Moduls 2 ist: 
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich – PtJ
Geschäftsbereich Erneuerbare Energien / Kraftwerkstechnik 
52425 Jülich

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