Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 2: Energieberatung
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Eine geförderte Energieberatung hilft, die Energieeffizienz zu steigern. Dadurch senken Sie Ihre Energieausgaben, stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mittelständische Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen oder Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kWh durch die Förderung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters.
Fördergegenstände:
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247: Betrachtung von Gebäuden, Anlgaen und Nutzerverhalten, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen.
- Ein maßgescheniderter Sanierungsfahrplan gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.
- Prüfung von komplexen Einsparmaßnahmen durch eine Contracting-Orientierungsberatung.
- Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems.
Anmerkung: Förderfähig nur bei Inanspruchnahme qualifizierter (vom BAFA zugelassener) Energieberater!
Listung der Antragsberechtigten
- mittelständische Unternehmen
- Kommunen
- gemeinnützige Organisationen
- Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kW
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1880
