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Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in SH

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Förderung orientiert sich an den Zielsetzungen der schleswig-holsteinischen, der norddeutschen und der nationalen Wasserstoffstrategie. Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allein Teilen Schleswig-Holsteins. 

Fördergegenstände: 

  • Investitionen für den Aufbau einer öffentlichen Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für Straßenfahrzeuge.

Eine Förderung kann für SH-Projekte, bei denen Zuwendungen aus bereitgestellten Fördermitteln des Bundes und der EU nicht möglich ist, gewährt werden. 

Das standortspezifische Marktpotenzial ist durch belastbare Nachfrage- und Absatzprojektionen zu belegen. 

Listung der Antragsberechtigten

Juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie Ausszahlung ihren Sitz, ihre Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. 

Förderhöhe, Förderquote

Die Zuwendung (Beihilfeintensität) für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen beträgt bis zu 70 % und bei Vorhaben von besonderem landespolitischen Interesse bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendungssumme soll mindestens 100.000 Euro, jedoch maximal 2 Mio. Euro betragen. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2024
Bewerbungsfristen
Projektskizzen können laufend eingereicht werden. Bewerbungsfrist läuft bis 30. Juni 2024
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

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