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Antragseinreichung zur Förderung von Brennstoffzellen-PKW in Flotten

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als
Vorstufe des Markthochlaufs.

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Brennstoffzellen-PKW in Flotten.

Fördergegenstände:

  • Brennstoffzellen-PKW in Flotten ab 10 Fahrzeugen je Antrag

Insgesamt stehen bis zu 15 Mio. Euro für die Projektförderung im Rahmen dieses Aufrufes zur Verfügung.
Der Fördermittelgeber wird die Anträge nach Anzahl beantragter Fahrzeuge priorisieren und eine Bewilligung der Anträge bis zur Ausschöpfung der genannten Mittel vornehmen. Oberste Priorität erhält der Antrag mit der höchsten Anzahl beantragter Fahrzeuge. Eine Lieferzusage für die Anzahl beantragter Fahrzeuge seitens des Herstellers ist vorzulegen.

Listung der Antragsberechtigten

  • juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts 
  • natürliche Personen, soweit sie wirtschaftich tätig sind. 

Förderhöhe, Förderquote

Bis zu 40 % der Mehrinvestitionskosten. Für kleine bzw. mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 20 % respektive 10 % beo der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. 

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
keine Zeitlichen Vorgaben
Bewerbungsfristen
16.08.2021
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich 
Forschungszentrum Jülich 

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