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7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Im 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ werden der energie- und forschungspolitische Rahmen sowie strategische Ziele der Energieforschung detailliert dargestellt. Die vorliegende Förderbekanntmachung setzt das Programm für die Projektförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf dem Gebiet der angewandten nichtnuklearen Energieforschung um, indem sie die dafür relevanten Forschungsbereiche konkretisiert. Maßstab für die Zuordnung ist der sogenannte Technologiereifegrad, kurz TRL (englisch „Technology Readiness Level“). Die vorliegende Bekanntmachung adressiert Technologieentwicklungen ausgehend von TRL 3 mit Entwicklungsziel bis TRL 9. Sie soll Antragstellern eine Hilfestellung bei der Identifikation aussichtsreicher Forschungsarbeiten geben und sie bei der Antragstellung unterstützen. 

Die Förderbekanntmachung erstreckt sich über vier Schwerpunkte:

  • Energienutzung (Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe, Energiewende im Verkehr sowie Brennstoff­zellen)
  • Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie sowie Thermische Kraftwerke – solar und konventionell
  • Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher sowie Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien)
  • Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende (Technologieorientierte Systemanalyse, Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung der Energiewende, Ressourceneffizienz sowie technologiebegleitende Forschungsarbeiten zu gesellschaftlichen Fragestellungen der Energiewende

Das Antragsverfahren ist zweistufig und besteht aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag.

Listung der Antragsberechtigten

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen 
  • Vereine und Stiftungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Förderhöhe, Förderquote

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 (Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben) Absatz 1 und 2 Buchstabe a, b, c und d, Artikel 28 (Innovationsbeihilfen für KMU) Absatz 1, Artikel 36 (Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung) Absatz 1 und Artikel 41 (Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung) Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – beträgt die Förderquote zwischen 25-50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
30.06.2027
Bewerbungsfristen
Einreichungsfrist ist je nach Förderaufruf unterschiedlich.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Jülich
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

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